Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Details zum Online-Service
Beschreibung
- Checkliste für Ihre benötigten Unterlagen prüfen
- Ausweise und benötigte Dokumente fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
- vervollständigen Sie manuell Ihre Daten
- Ausweise und Dokumente hochladen (Dokumente bitte ausschließlich im PDF-Format)
Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt die Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.
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Wohngeld_Lastenzuschuss - Online-Dienst
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Wohngeld
Aktuelles
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für die Miete zu tragen, kann ein Anspruch auf Zuschuss zur Miete oder Lastenzuschuss bei Wohneigentum bestehen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 0561 115
E-Mail: wohngeld@kassel.de
Internet
Stichwörter
Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldstelle, Wohngeldbehörde, Teilhabecard
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII.
Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, informieren wir Sie auf folgenden Seiten weiter:
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII.
Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, informieren wir Sie auf folgenden Seiten weiter:
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag
Den Erstantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria)
Den Erstantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages ist einzelfallabhängig.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages ist einzelfallabhängig.
Kosten
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe