Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag

    Online-Dienste

    Wohngeld-Lastenzuschuss online beantragen

    ID: L100001_391761539

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    Wohngeld-Mietzuschuss online beantragen

    ID: L100001_391761546

    Beschreibung

    • Checkliste für Ihre benötigten Unterlagen prüfen
    • Ausweise und benötigte Dokumente fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
    • vervollständigen Sie manuell Ihre Daten
    • Ausweise und Dokumente hochladen (Dokumente bitte ausschließlich im PDF-Format)

    Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt die Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.

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    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Wohngeld

    Aktuelles

    Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für die Miete zu tragen, kann ein Anspruch auf Zuschuss zur Miete oder Lastenzuschuss bei Wohneigentum bestehen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag

    Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, informieren wir Sie auf folgenden Seiten weiter:

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag

    • Wohngeldverordnung (WoGV)
    • Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag

    Den Erstantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.

    In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria) 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erstantrag

    Die Beantragung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohngeldstelle, Wohngeldhöhe, Wohnbeihilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de