Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wohngeld - Mietzuschuss beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung
Beschreibung
Behördennummer 115
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
Postfach
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-0
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Wohngeldstelle
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-2485
Telefon: +49 6641 977-256
Telefon: +49 6641 977-279
Telefon: +49 6641 977-284
Telefon: +49 6641 977-286
Telefon: +49 6641 977-4635
Telefon: +49 6641 977-4636
Telefon: +49 6641 977-4637
Telefon: +49 6641 977-4638
Telefon: +49 6641 977-4675
Telefon: +49 6641 977-4701
Telefax: +49 6641 977-5131
E-Mail: wohngeld@vogelsbergkreis.de
Gemeinde Schotten - Sozial-, Versicherungs-, und Rentenangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06044 66-38
Telefax: 06044 66-89
Kontaktperson
Frau Sabrina Hofmann
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Fax: 06044 66-89
E-Mail: s.hofmann@schotten.de
Telefon Festnetz: 06044 66-38
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe