Wohngeld Feststellung
    99107023037000

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

    ID: L100001_392786666

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    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2023
    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

    ID: L100001_392786665

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    Technisch erstellt am 22.08.2023
    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldhelg 20
    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-0

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldhelg 20
    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprachen nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2485

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-2489

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-256

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-279

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-284

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-286

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-4636

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-4637

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-4638

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-4675

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-4701

    Fax: +49 6641 977-5131

    E-Mail: wohngeld@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 17.02.2026

    Stichwörter

    Wohnung, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnungsamt, Wohngeldbescheid, Wohnbeihilfe, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019