• Lohra (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Wohngeld Feststellung

Wohngeld

Beschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Hinweise für Lohra: Wohngeld

Online-Dienste

Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

ID: L100001_393005909

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Version

Technisch erstellt am 25.08.2023

Technisch geändert am 19.07.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

ID: L100001_393005908

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Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

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Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

ID: L100001_396922112

Beschreibung

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

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Technisch erstellt am 30.11.2023

Technisch geändert am 19.07.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

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Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

ID: L100001_392163017

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Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

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Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

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Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

ID: L100001_396922110

Beschreibung

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

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Sprache

Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

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Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

ID: L100001_392163018

Beschreibung

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

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Technisch erstellt am 09.08.2023

Technisch geändert am 19.07.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Zuständigkeit

An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

  • Wohngeld
    (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

Ansprechpartner

Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, BAföG

Aktuelles

Die Aufgaben des Fachdienstes umfassen die im Unterhaltsvorschuss genannten Leistungen, die Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Beschreibung

Unterhaltsvorschuss

Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden alleinerziehende Elternteile unterstützt, wenn ein Kind keinen, nicht ausreichenden oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Wohngeld
Guter Wohnraum ist teuer – für manche Bürger zu teuer. Deshalb gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert.
Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuss.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bildung und Ausbildung sind heute wichtiger denn je. Ziel ist, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine gute Ausbildung als Grundlage für den Start ins Berufsleben soll nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln des jungen Menschen und seiner Familie scheitern.
Im Fachdienst Soziales werden alle Anträge auf Schüler-BAföG aus dem gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf einschließlich der Stadt Marburg bearbeitet.

Adresse

Hausanschrift

Im Lichtenholz 60

35043 Marburg

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

Internet

Weitere Informationen

Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

Version

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Wohngeld/BAföG

Adresse

Hausanschrift

Im Lichtenholz 60

35043 Marburg

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

Internet

Weitere Informationen

Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

Version

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

Hinweise für Lohra: Wohngeld

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie im Register „Links und Downloads“.

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie im Register "Links und Downloads".

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeld, Wohnungsamt, Wohngeldhöhe, Wohngeldstelle, Wohngeldbescheid, Wohngeldgesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019