Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Zum 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geplant.
Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ sollen deutlich mehr Geringentlohnte ein höheres Wohngeld bekommen.
Aktuelle Hinweise dazu erhalten Sie hier: Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss | Bundesregierung
Hier finden Sie weitere Informationen und einen Wohngeldrechner: Klicken Sie hier
Die Erklärvideos zum Thema Wohngeld finden Sie hier:
Zum 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geplant.
Mit dem neuen "Wohngeld Plus" sollen deutlich mehr Geringentlohnte ein höheres Wohngeld bekommen.
Aktuelle Hinweise dazu erhalten Sie hier: Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss | Bundesregierung
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Die Erklärvideos zum Thema Wohngeld finden Sie hier:
Online-Dienste
1 - Online-Antrag Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
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2 - Online-Antrag Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Valentina Dejkun
Herr Matthias Leber
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Herr Matthias Leber
Frau Valentina Dejkun
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Bemerkungen
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Erläuterung zum Anspruch auf Mietzuschuss/Lastenzuschuss
Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsgesamteinkommen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Bei der Einkommensberechnung wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Davon werden Freibeträge und Pauschalen abgezogen. Als Miete werden die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten berücksichtigt - also etwa Wasser, Abwasser, Müll und Grundsteuer, nicht aber Strom, Heiz- und Warmwasserkosten.
Im Wohngeldgesetz (WoGG) sind allerdings Obergrenzen für die Miete verankert. So zählt nicht unbedingt die tatsächliche Miete; stattdessen gibt es sieben Mietenstufen (§12 WoGG). Je höher die Stufe, in die Sie eingeteilt werden, desto höher ist auch die Miete, die für die Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.
Im Landkreis Limburg-Weilburg gelten derzeit die Mietenstufen I und II.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Einkommensobergrenzen (nach Abzug der Freigrenzen und Pauschalen etwa für Steuer und Sozialversicherung).
Anzahl der Haushalts-mitglieder
Höchsteinkommen (NETTO) für das Wohngeld nach Mietstufen
in Euro
I
II
III
IV
V
VI
VII
1
986
1026
1062
1099
1130
1158
1189
2
1348
1403
1454
1506
1549
1590
1633
3
1633
1695
1753
1812
1861
1908
1955
4
2175
2242
2302
2362
2412
2458
2505
5
2487
2560
2626
2693
2747
2798
2850
6
2824
2896
2962
3027
3080
3132
3182
7
3076
3153
3222
3291
3345
3402
3455
8
3429
3515
3591
3668
3729
3795
3855
Ab 01.01.2023 soll das neue Wohngeld-Plus-Gesetz eingeführt werden, dann ändern sich gegebenenfalls die für den Landkreis Limburg-Weilburg geltenden Mietenstufen. Ein Zuschlag für die Heizkosten könnte ggf. berücksichtigt werden.
Außerdem erfolgt eine Anpassung der Einkommensobergrenzen.
Genaue Zahlen liegen uns bisher noch nicht vor.
Sollte aufgrund Ihres Einkommens derzeit kein Wohngeldanspruch bestehen, informieren Sie sich gerne ab Dezember 2022/Januar 2023 an dieser Stelle. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir sie veröffentlichen.
Sie können ebenfalls ab Januar 2023, wenn Sie das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder und die einzelnen Kosten Ihrer Miete (Qm, Kaltmiete, kalte Nebenkosten, Heizkosten) oder Belastung (Qm, Grundsteuer B, Kreditbelastung, Zinsen) vorliegen haben, telefonisch eine Testberechnung von dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) durchführen lassen. So kann ein möglicher Anspruch oder eine mögliche Ablehnung vorab telefonisch ermittelt werden, bevor Sie einen schriftlichen Antrag auf Mietzuschuss/Lastenzuschuss stellen. Bitte haben Sie Verständnis für ein erhöhtes Anrufaufkommen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe