Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Wetzlar: Wohngeld

    Aktueller Hinweis zu Erinnerungsschreiben:
    Ab sofort (7. August 2024) werden keine Erinnerungsschreiben bezüglich Weiterleistungsanträgen mehr versendet.

    Bitte notieren Sie sich als Wohngeldempfänger selbstständig das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und stellen Sie bei Bedarf im Laufe des letzten Bewilligungsmonats einen Weiterleistungsantrag.

    Anträge können auch online auf www.serviceportal.gemeinsamonline.de oder per E-Mail an wohngeld@wetzlar.de gestellt werden.

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie angefügte Unterlagen im PDF-Format versenden.

    Anträge in Papierform sind bei den Empfangsmitarbeitenden im Jugend- und Sozialrathaus sowie auch im Neuen Rathaus erhältlich.

    Aktueller Hinweis zu Erinnerungsschreiben:
    Ab sofort (7. August 2024) werden keine Erinnerungsschreiben bezüglich Weiterleistungsanträgen mehr versendet.

    Bitte notieren Sie sich als Wohngeldempfänger selbstständig das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und stellen Sie bei Bedarf im Laufe des letzten Bewilligungsmonats einen Weiterleistungsantrag.

    Anträge können auch online auf www.serviceportal.gemeinsamonline.de oder per E-Mail an wohngeld@wetzlar.de gestellt werden.

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie angefügte Unterlagen im PDF-Format versenden.

    Anträge in Papierform sind bei den Empfangsmitarbeitenden im Jugend- und Sozialrathaus sowie auch im Neuen Rathaus erhältlich.

    Online-Dienste

    Wohngeld Erstantrag - Mietzuschuss

    ID: L100001_391099767

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2023 (von: Schäfer, Vanessa)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Schäfer, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_397564309

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    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_397564308

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    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_398537287

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    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2024 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_397564311

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    Technisch erstellt am 14.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_397564310

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    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_399452913

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    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2024 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Webservice, Stadt Wetzlar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 35

    35576 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:
    8 bis 12 Uhr

    Dienstag und Donnerstag:
    8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

    sowie nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 20

    35683 Dillenburg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Öffnungszeiten
    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1401

    E-Mail: wohngeld@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Wetzlar)

    E-Mail: wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Dillenburg)

    E-Mail: sozialamt@lahn-dill-kreis.dee

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)