• Buseck (Landkreis Gießen, Hessen)
Wohngeld Feststellung

Wohngeld

Beschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

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Lastenzuschuss Erstantrag

ID: L100001_391099750

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Version

Technisch erstellt am 10.07.2023

Technisch geändert am 14.11.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Mietzuschuss Erstantrag

ID: L100001_391099749

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Technisch erstellt am 10.07.2023

Technisch geändert am 14.11.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

  • Wohngeld
    (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

Ansprechpartner

Landkreis Gießen - Fachdienst 50 - Soziales und Senioren

Adresse

Hausanschrift

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 07 60

35352 Gießen

Kontakt

Telefon: 0641 9390-0

E-Mail: info@lkgi.de

Internet

Version

Technisch geändert am 30.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Gießen

Adresse

Hausanschrift

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 07 60

35352 Gießen

Kontakt

Telefon: 0641 9390-0

E-Mail: info@lkgi.de

Internet

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Buseck - FB 3 - Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Ludwig-Straße 15

35418 Buseck

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Schlosshof
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei

Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Kulturzentrum
    Linien:
    • Bus: Linie 25

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 -16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 06408 911-142

E-Mail: ordnungsamt@buseck.de

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeld, Wohnungsamt, Wohngeldhöhe, Wohngeldstelle, Wohngeldbescheid, Wohngeldgesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019