Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - Sonstige Soziale Leistungen - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-2238
Telefax: 06074 8180-3919
Kontaktperson
Frau Puschner (Wohngeldbehörde)
Frau Fetahu (Wohngeldbehörde)
Frau Meyer (Wohngeldbehörde)
Frau Metje-Arras (Wohngeldbehörde)
Frau Gromball (Wohngeldbehörde)
Frau Roth (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4240
Frau Schwab (Wohngeldbehörde)
Frau Klassen (Wohngeldbehörde)
Frau Rühl (Wohngeldbehörde)
Frau Hetzer (Wohngeldbehörde)
Frau Pesoldt (Wohngeldbehörde)
Frau Stremel (Wohngeldbehörde)
Herr Larwig (Wohngeldbehörde)
Frau Reinhardt (Wohngeldbehörde)
Herr Soos (Bußgeld (§ 37 WoGG))
Frau Daum (Wohngeldbehörde)
Herr Alaoui (Wohngeldbehörde)
Frau Thews (Wohngeldbehörde)
Frau da Silva Novais Ribeiro (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4237
Frau Fischer (Wohngeldbehörde)
Frau Valdez Santana (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3137
Frau Nees (Wohngeldbehörde)
Frau Lentz (Wohngeldbehörde)
Herr Haaß (Wohngeldbehörde)
Frau Bogdanovska (Wohngeldbehörde)
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Formulare
Hinweise für Heusenstamm: Spezialisierung
- Hinweise zum Wohngeldantrag
- Wohngeld - Antrag (Lastenzuschuss)
- Wohngeld - Anlage - Erklärung über Einkommen und Vermögen
- Wohngeld - Antrag (Mietzuschuss)
- Wohngeld - Haushaltsbescheinigung
- Wohngeld - Formloser Antrag zur Fristwahrung
- Wohngeld - Mietbescheinigung
- Wohngeld - Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit - Formular
- Wohngeld - Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln zur Vorlage bei Anträgen auf Lastenzuschuss
- Wohngeld - Antrag (Heimbewohner)
- Wohngeld - Angaben zu Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
- Wohngeld - Krankenkassenbescheinigung
- Wohngeld - Arbeitsblatt zur Lastenberechnung (§§ 9, 10 WoGV)
- Wohngeld - Verdienstbescheinigung
- Wohngeld - Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbstständiger Tätigkeit - Formular
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Mietzuschuss, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohngeldstelle, Wohngeldhöhe, Wohnbeihilfe