Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Zur Online-Terminvereinbarung

    Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Online-Terminvereinbarung, dass Sie die Online-Terminbuchung des Kreisausschuss des Odenwaldkreises auf den Seiten von Terminland.de öffnen. Hier geht es zur Datenschutzerklärung des Anbieters: https://www.terminland.de/datenschutz/  

    Online-Dienste

    Wohngeld - Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_390597567

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    Wohngeld - Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_390597566

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    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Hausanschrift

    Helmholtzstraße 1-3

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
    Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss - Aufnahme Fremdmittel
    Antrag auf Wohngeld - Anlage Lastenzuschuss
    Antrag auf Wohngeld - Angaben zu Einkünften aus selbständigen Tätigkeit
    Antrag auf Wohngeld - Wohnflächenberechnung
    Antrag auf Wohngeld - Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohngeldstelle, Wohngeldhöhe, Wohnbeihilfe

    Sprachversion

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