Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Online-Terminvereinbarung, dass Sie die Online-Terminbuchung des Kreisausschuss des Odenwaldkreises auf den Seiten von Terminland.de öffnen. Hier geht es zur Datenschutzerklärung des Anbieters: https://www.terminland.de/datenschutz/
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Online-Dienste
Wohngeld - Lastenzuschuss Erstantrag
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Wohngeld - Mietzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Kontaktperson
Wohngeldstelle
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: wohngeldstelle@odenwaldkreis.de
Telefon Festnetz: 06062 70-1737
Formulare
Antrag auf Wohngeld - Anlage Lastenzuschuss
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss - Aufnahme Fremdmittel
Antrag auf Wohngeld - Angaben zu Einkünften aus selbständigen Tätigkeit
Antrag auf Wohngeld - Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit
Antrag auf Wohngeld - Wohnflächenberechnung
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe