Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Wohngeld Hochtaunuskreis
- Leitstelle - WohngeldAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
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Online-Dienste
familiengerechtes Wohnen - Darlehensprogramm
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Wohngeld: Antrag auf Lastenzuschuss Formular
Beschreibung
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Wohngeld: Antrag auf Mietzuschuss Formular
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Wohngeld - Antrag auf Lastenzuschuss
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Wohngeld - Antrag für Bewohner*innen von Heimen
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Wohngeld - Erstantrag auf Mietzuschuss
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Hinweise für Hochtaunuskreis: Wohngeld Hochtaunuskreis
Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (NICHT an den Hochtaunuskreis).
Sind Sie jedoch Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld entweder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt bei der Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises stellen.
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Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
(Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)
Öffnungszeiten
PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN
Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.
Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Bemerkungen
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Wohngeld (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Der Miet- bzw. Lastenzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.
Persönliche Vorsprachen sind mittwochs von 8 - 12 Uhr und von 14 - 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie per E-Mail: wohngeldde oder telefonisch vereinbaren.
Telefonische Sprechzeit der Wohngeldbehörde
Montag 8 - 12 Uhr unter Tel. 06172 / 100 - 5090
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe