Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Wohngeld Hochtaunuskreis
- Leitstelle - WohngeldAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
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Online-Dienste
Wohngeld: Antrag auf Lastenzuschuss Formular
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Wohngeld: Antrag auf Mietzuschuss Formular
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Hinweise für Hochtaunuskreis: Wohngeld Hochtaunuskreis
Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (NICHT an den Hochtaunuskreis).
Sind Sie jedoch Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld entweder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt bei der Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises stellen.
Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (NICHT an den Hochtaunuskreis).
Sind Sie jedoch Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld entweder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt bei der Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises stellen.
Ansprechpartner
Für Kreis Hochtaunuskreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe