Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Wohngeld
Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeldstelle beraten hierzu gerne.
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen.
Kontakt
Internet
Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832840
E-Mail: wohnungswesen@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Sachbearbeitung (Wohngeld - Sachgebiet Am-Az, R, C)
Sachbearbeitung (Wohngeld - Sachgebiet E, P, W und Bußgeldstelle)
Sachbearbeitung (Wohngeld - Sachgebiet K, O, J)
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Stichwörter
Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung
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Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)
Telefon: 06152 989-685(BAFöG)
Telefon: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)
Telefon: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)
Telefon: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)
Telefon: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
Telefon: 06152 989-47184056(Sozialplanung)
E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)
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erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Formulare
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Wohngeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe