Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Die Antragsformulare erhalten Sie bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung des Kreises Bergstraße oder können hier ausgedruckt werden. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können Sie ebenfalls bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Von dort werden diese umgehend an den Kreis Bergstraße weitergeleitet.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung des Kreises Bergstraße oder können hier ausgedruckt werden. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können Sie ebenfalls bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Von dort werden diese umgehend an den Kreis Bergstraße weitergeleitet.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Wohngeldbehörde
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie unter unseren Telefonkontakten A-Z zum Download als pdf:
Kontakt
Telefax: 06252 15-5629
E-Mail: wohngeld@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Herr Stefan Wanzel
Frau Stephanie Behrens
Frau Petra Drießnack
Frau Edyta Fischer
Frau Monika Guthier
Frau Sophie Götz
Frau Martina Juch
Frau Kyra Karner
Frau Daniela Klyta
Frau Marlen Leusch
Frau Nele Maafa
Frau Christina Michel
Frau Tatjana Mohr
Frau Sabrina Müller
Frau Nadine Schütz
Herr Bastian Strauss
Frau Silvia Wernz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5620
Gemeinde Abtsteinach - Haupt- & Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 2
69518 Abtsteinach
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.
Kontakt
Telefon: 06207 9407-11
E-Mail: hauptamt@abtsteinach.de
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe