Wohngeld Feststellung
    99107023037000

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erhöhungsantrag online

    ID: L100001_398317241

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    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2024
    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Lastenzuschuss Erstantrag online

    ID: L100001_391397760

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    Technisch erstellt am 19.07.2023
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    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag online

    ID: L100001_396847417

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    Mietzuschuss Erhöhungsantrag online

    ID: L100001_395941020

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    Mietzuschuss Erstantrag online

    ID: L100001_391397759

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    Mietzuschuss Weiterleistungsantrag online

    ID: L100001_396847416

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung des Kreises Bergstraße oder können hier ausgedruckt werden. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können Sie ebenfalls bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Von dort werden diese umgehend an den Kreis Bergstraße weitergeleitet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Graben 15
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie unter unseren Telefonkontakten A-Z zum Download als pdf:

    Zuständigkeiten der Wohngeldbehörde Kreis Bergstraße ab 02.03.2026.pdf

    Kontakt

    Fax: 06252 15-5629

    E-Mail: wohngeld@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Abtsteinach - Haupt- & Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2
    69518 Abtsteinach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit des Bürgermeisters nicht gewährleistet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06207 9407-11

    E-Mail: hauptamt@abtsteinach.de

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 17.02.2026

    Stichwörter

    Wohnung, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnungsamt, Wohngeldbescheid, Wohnbeihilfe, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019