Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erstantrag

    Wie verändern sich die Ansprüche?

    Die Ansprüche verändern sich dahingehend, dass das Wohngeld für praktisch alle bisherigen Bezieher erhöht wird und weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch haben. Dies wird durch mehrere Faktoren erreicht:

    1.    Dauerhafte Heizkostenkomponente 

    Er beträgt monatlich für 

    ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 96,00 Euro
    zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 124,00 Euro
    drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 148,00 Euro
    vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 172,00 Euro
    fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 196,00 Euro
    für jedes weitere zu berücksichtigende  Haushaltsmitglieder: 24,00 Euro

    2.    Klimakomponente

    Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Damit können strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.

    Sie beträgt monatlich für 

    ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 19,20 Euro
    zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 24,80 Euro
    drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 29,60 Euro
    vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 34,40 Euro
    fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 39,20 Euro
    Der Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied beträgt monatlich 4,80 Euro.

    Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

    Es beträgt monatlich für 

    ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 1516,00 Euro
    zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2040,00 Euro
    drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2545,00 Euro
    vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3433,00 Euro
    fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3927,00 Euro
    sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 4412,00 Euro

    Das Gesamteinkommen wird ermittelt aus dem Bruttoeinkommen jedes Haushaltsmitgliedes abzüglich Frei- und Abzugsbeträgen.

    Frei- und Abzugsbeträge:

    • schwerbehinderte Haushaltsmitglieder
    • Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, auf deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit
    • Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
    • Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
    • Haushaltsmitglieder mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten
    • Aufwendungen zur Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen

    Wie verändern sich die Ansprüche?

    Die Ansprüche verändern sich dahingehend, dass das Wohngeld für praktisch alle bisherigen Bezieher erhöht wird und weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch haben. Dies wird durch mehrere Faktoren erreicht:

    1.    Dauerhafte Heizkostenkomponente 

    Er beträgt monatlich für 

    ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 96,00 Euro
    zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 124,00 Euro
    drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 148,00 Euro
    vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 172,00 Euro
    fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 196,00 Euro
    für jedes weitere zu berücksichtigende  Haushaltsmitglieder: 24,00 Euro

    2.    Klimakomponente

    Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Damit können strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.

    Sie beträgt monatlich für 

    ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 19,20 Euro
    zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 24,80 Euro
    drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 29,60 Euro
    vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 34,40 Euro
    fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 39,20 Euro
    Der Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied beträgt monatlich 4,80 Euro.

    Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

    Es beträgt monatlich für 

    ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 1516,00 Euro
    zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2040,00 Euro
    drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2545,00 Euro
    vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3433,00 Euro
    fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3927,00 Euro
    sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 4412,00 Euro

    Das Gesamteinkommen wird ermittelt aus dem Bruttoeinkommen jedes Haushaltsmitgliedes abzüglich Frei- und Abzugsbeträgen.

    Frei- und Abzugsbeträge:

    • schwerbehinderte Haushaltsmitglieder
    • Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, auf deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit
    • Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
    • Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
    • Haushaltsmitglieder mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten
    • Aufwendungen zur Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_395517809

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Stadt Offenbach)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, Stadt Offenbach)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_395517802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Stadt Offenbach)

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    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Wohnungsamt

    Aktuelles

    Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis

    Beschreibung

    Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.

    Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohnungsamt

    Aktuelles

    Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis

    Beschreibung

    Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.

    Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Stadt Offenbach am Main - Bernardbau)

    Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse. Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug. Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar

    Öffnungszeiten

    Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen. 

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erstantrag

    Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen: 

    • Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
    • Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach).

    Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen: 

    • Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
    • Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach).

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erstantrag

    Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis

    Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)