Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erstantrag
Wie verändern sich die Ansprüche?
Die Ansprüche verändern sich dahingehend, dass das Wohngeld für praktisch alle bisherigen Bezieher erhöht wird und weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch haben. Dies wird durch mehrere Faktoren erreicht:
1. Dauerhafte Heizkostenkomponente
Er beträgt monatlich für
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 96,00 Euro
zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 124,00 Euro
drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 148,00 Euro
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 172,00 Euro
fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 196,00 Euro
für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 24,00 Euro
2. Klimakomponente
Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Damit können strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.
Sie beträgt monatlich für
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 19,20 Euro
zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 24,80 Euro
drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 29,60 Euro
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 34,40 Euro
fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 39,20 Euro
Der Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied beträgt monatlich 4,80 Euro.
Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?
Es beträgt monatlich für
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 1516,00 Euro
zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2040,00 Euro
drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2545,00 Euro
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3433,00 Euro
fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3927,00 Euro
sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 4412,00 Euro
Das Gesamteinkommen wird ermittelt aus dem Bruttoeinkommen jedes Haushaltsmitgliedes abzüglich Frei- und Abzugsbeträgen.
Frei- und Abzugsbeträge:
- schwerbehinderte Haushaltsmitglieder
- Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, auf deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
- Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
- Haushaltsmitglieder mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten
- Aufwendungen zur Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
Wie verändern sich die Ansprüche?
Die Ansprüche verändern sich dahingehend, dass das Wohngeld für praktisch alle bisherigen Bezieher erhöht wird und weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch haben. Dies wird durch mehrere Faktoren erreicht:
1. Dauerhafte Heizkostenkomponente
Er beträgt monatlich für
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 96,00 Euro
zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 124,00 Euro
drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 148,00 Euro
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 172,00 Euro
fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 196,00 Euro
für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 24,00 Euro
2. Klimakomponente
Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Damit können strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.
Sie beträgt monatlich für
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 19,20 Euro
zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 24,80 Euro
drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 29,60 Euro
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 34,40 Euro
fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 39,20 Euro
Der Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied beträgt monatlich 4,80 Euro.
Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?
Es beträgt monatlich für
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied: 1516,00 Euro
zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2040,00 Euro
drei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 2545,00 Euro
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3433,00 Euro
fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 3927,00 Euro
sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: 4412,00 Euro
Das Gesamteinkommen wird ermittelt aus dem Bruttoeinkommen jedes Haushaltsmitgliedes abzüglich Frei- und Abzugsbeträgen.
Frei- und Abzugsbeträge:
- schwerbehinderte Haushaltsmitglieder
- Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, auf deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
- Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
- Haushaltsmitglieder mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten
- Aufwendungen zur Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
Online-Dienste
Lastenzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Mietzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Wohnungsamt
Aktuelles
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Öffnungszeiten
Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen.
Kontakt
Telefon: 069 80652871
E-Mail: wohnungsamt@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Wohnungsamt
Aktuelles
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen.
Kontakt
Telefon: 069 80652871
E-Mail: wohnungsamt@offenbach.de
Internet
Stichwörter
Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erstantrag
Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen:
- Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
- Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach).
Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen:
- Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
- Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach).
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erstantrag
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe