Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Lastenzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Mietzuschuss Erstantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Amt für Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Während der Gebäudeöffnungszeiten können Sie Anträge, Formulare und Informationsmaterialien an der Pforte erhalten. Anträge und Dokumente können Sie in den Briefkasten des Amtes VOR dem Haupteingang auf der linken Seite werfen. Während der Gebäudeöffnungszeiten können Sie diese auch an der Pforte abgeben.
Sie können telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Vorsprachetermin vereinbaren.
Das Gebäude ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:
Mo - Mi 06:00 - 17:00 Uhr
Do 06:00 - 18:00 Uhr
Fr 06:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-34742(Allgemeine Auskünfte)
E-Mail: info.amt64@stadt-frankfurt.de
Internet
Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch.
Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort.
Mo - Do 08:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-47100(Servicetelefon Wohngeld)
E-Mail: wohngeld@stadt-frankfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld
Gegen den Wohngeldbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Eine Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail entspricht nicht der Schriftform und genügt nicht zur Fristwahrung
Gegen den Wohngeldbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Eine Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail entspricht nicht der Schriftform und genügt nicht zur Fristwahrung
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld
Bemerkungen
Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldhöhe