Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen
Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird von der für den Wohnort zuständigen Behörde ausgestellt.
Voraussetzung für einen Fischereischein:
- ein bestehender Fischereischein oder
- das erfolgreiche Bestehen einer Fischerprüfung.
- Hinweis: Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe (jährlich 3,50 €) zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden. Hierüber wird eine Bestätigung durch die untere Fischereibehörde ausgestellt.
Hinzu kommmt:
- Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
Sonstiges:
Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.
Eine sofortige Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines ist somit in den Fällen nicht möglich, wo innerhalb der letzten zehn Jahre kein Führungszeugnis der Unteren Fischereibehörde vorgelegt wurde.
Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird von der für den Wohnort zuständigen Behörde ausgestellt.
Voraussetzung für einen Fischereischein:
- ein bestehender Fischereischein oder
- das erfolgreiche Bestehen einer Fischerprüfung.
- Hinweis: Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe (jährlich 3,50 €) zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden. Hierüber wird eine Bestätigung durch die untere Fischereibehörde ausgestellt.
Hinzu kommmt:
- Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
Sonstiges:
Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.
Eine sofortige Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines ist somit in den Fällen nicht möglich, wo innerhalb der letzten zehn Jahre kein Führungszeugnis der Unteren Fischereibehörde vorgelegt wurde.
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Hess. Fischereigesetz
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Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 132284
Telefon: 06151 133961
Telefax: 06151 13473722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
- persönliche Vorsprache
- Prüfungszeugnis Fischerprüfung Original und Kopie (bei erstmaligem Antrag bei unserer Behörde)
- ein Passfoto (entfällt bei Verlängerungen)
- Personalausweis oder Reisepass
- das ausgefüllte Antragsformular
- alle 10 Jahre ein Behördenführungszeugnis der Belegart O
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
- persönliche Vorsprache
- Prüfungszeugnis Fischerprüfung Original und Kopie (bei erstmaligem Antrag bei unserer Behörde)
- ein Passfoto (entfällt bei Verlängerungen)
- Personalausweis oder Reisepass
- das ausgefüllte Antragsformular
- alle 10 Jahre ein Behördenführungszeugnis der Belegart O
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG)
- § 29 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG)
- § 56 Abs. 2 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022 (HFischG)
- § 19 - § 26 Hessische Fischereiverordnung vom 14. April 2023 (HFischV)
Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen
§ 25 Hessisches Fischereigesetz
§ 25 Hessisches Fischereigesetz
Rechtsbehelf
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
- Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10,00
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18,00
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36,00
50,00
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
- Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe Vom 19. Dezember 1991
Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen
- Jahresfischereischein: 17,50 €
- 5-Jahresfischereischein: 45,00 €
- 10-Jahresfischereischein: 86,00 €
- Ausländer(jahres)fischereischein: 12,50 €
- Jahresfischereischein: 17,50 €
- 5-Jahresfischereischein: 45,00 €
- 10-Jahresfischereischein: 86,00 €
- Ausländer(jahres)fischereischein: 12,50 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023
Stichwörter
Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis