Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sperrmüll
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.
Dies sind Gegenstände wie z. B.:
unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)
Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten
Teppiche und Teppichreste
sonstige Einrichtungsgegenstände
Kunststoffwannen und -fässer
Fahrräder
Kinderspielzeuge
Lampen
uß- und Gardinenleisten
Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken
Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:
Kfz-Teile und Altreifen
Garten- und Grünabfälle
mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke
schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke
Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas
Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien
Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.
Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.
Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.
Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.
Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.
Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.
Dies sind Gegenstände wie z. B.:
unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)
Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten
Teppiche und Teppichreste
sonstige Einrichtungsgegenstände
Kunststoffwannen und -fässer
Fahrräder
Kinderspielzeuge
Lampen
uß- und Gardinenleisten
Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken
Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:
Kfz-Teile und Altreifen
Garten- und Grünabfälle
mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke
schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke
Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas
Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien
Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.
Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.
Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.
Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.
Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.
Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download
Hinweise für Waldeck: Müllabfuhr
Siehe unter
Abfallentsorgung allgemein
Abfallentsorgung Altglas
Abfallentsorgung Altkleider
Abfallentsorgung Altreifen
Abfallentsorgung Batterien
Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Abfallentsorgung Biomüll
Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Abfallentsorgung Papier
Abfallentsorgung Restmüll
Abfallentsorgung Sondermüll
Abfallentsorgung Sperrmüll
Abfallentsorgung Verpackungen
Abfallgebühren
Siehe unter
Abfallentsorgung allgemein
Abfallentsorgung Altglas
Abfallentsorgung Altkleider
Abfallentsorgung Altreifen
Abfallentsorgung Batterien
Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Abfallentsorgung Biomüll
Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Abfallentsorgung Papier
Abfallentsorgung Restmüll
Abfallentsorgung Sondermüll
Abfallentsorgung Sperrmüll
Abfallentsorgung Verpackungen
Abfallgebühren
Hinweise für Waldeck: Sperrmüll, Abfallentsorgung
Siehe unter
Siehe unter
Online-Dienst
Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Abholung Sperrmüll
An-, Ab-, Ummeldung eines Müllgefäßes
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall