Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

    Restmüll

    Biomüll

    Papier

    Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

    Altglas

    Altkleider

    Altreifen

    Batterien

    Baum- und Strauchschnitt

    Bauschutt und Baustellenabfall

    Elektro- und Kühlgeräte

    Sondermüll

    Sperrmüll

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

    Restmüll

    Biomüll

    Papier

    Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

    Altglas

    Altkleider

    Altreifen

    Batterien

    Baum- und Strauchschnitt

    Bauschutt und Baustellenabfall

    Elektro- und Kühlgeräte

    Sondermüll

    Sperrmüll

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sperrmüll

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

    Dies sind Gegenstände wie z. B.:

    unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)

    Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten

    Teppiche und Teppichreste

    sonstige Einrichtungsgegenstände

    Kunststoffwannen und -fässer

    Fahrräder

    Kinderspielzeuge

    Lampen

    uß- und Gardinenleisten

    Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

    Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:

    Kfz-Teile und Altreifen

    Garten- und Grünabfälle

    mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke

    schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke

    Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas

    Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien

    Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

    Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.

    Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

    Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

    Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

    Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

    Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

    Dies sind Gegenstände wie z. B.:

    unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)

    Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten

    Teppiche und Teppichreste

    sonstige Einrichtungsgegenstände

    Kunststoffwannen und -fässer

    Fahrräder

    Kinderspielzeuge

    Lampen

    uß- und Gardinenleisten

    Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

    Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:

    Kfz-Teile und Altreifen

    Garten- und Grünabfälle

    mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke

    schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke

    Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas

    Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien

    Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

    Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.

    Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

    Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

    Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

    Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

    Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download

    Hinweise für Waldeck: Sperrmüll, Abfallentsorgung

    Online-Dienst

    Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)

    ID: L100001_384886159

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Webservice, Stadt Waldeck)

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Webservice, Stadt Waldeck)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)