Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Abholung:
Sperrmüll wird in der Universitätsstadt Gießen bis zu 4 x pro Jahr kostenfrei von Ihrem Grundstück abgeholt. Bei der telefonischen Anmeldung oder der Nutzung des Sperrmüll-Online-Formulars wird Ihnen der Sperrmülltermin mitgeteilt. Nicht mitgenommen wird Baustellenabfall (Fenster, Türen, Tapeten, Waschbecken ...) oder Kleinmüll in Säcken.
Selbstanlieferung:
Sie können Ihren Sperrmüll beim Abfallwirtschaftszentrum auch selbst anliefern. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt:
Abholung:
Sperrmüll wird in der Universitätsstadt Gießen bis zu 4 x pro Jahr kostenfrei von Ihrem Grundstück abgeholt. Bei der telefonischen Anmeldung oder der Nutzung des Sperrmüll-Online-Formulars wird Ihnen der Sperrmülltermin mitgeteilt. Nicht mitgenommen wird Baustellenabfall (Fenster, Türen, Tapeten, Waschbecken ...) oder Kleinmüll in Säcken.
Selbstanlieferung:
Sie können Ihren Sperrmüll beim Abfallwirtschaftszentrum auch selbst anliefern. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt:
Online-Dienst
Sperrmüllabholung anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadtreinigungs- und Fuhramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Termine nur nach telefonischer Absprache
Kontakt
Kontaktperson
Gabriele Balser (Sperrmüll)
Landkreis Gießen - Fachdienst 44 - Kreislaufwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Bei Abholung:
Bis zu 4 Abholungen pro Jahr sind kostenfrei.
Bei Anlieferung:
Zweimal pro Jahr ist eine Kofferraumladung kostenfrei. Darüber hinausgehende Mengen können gegen eine geringe Gebühr abgegeben werden. Diese beträgt z. B. bis 100 kg pauschal 10,00 €.
Bei Abholung:
Bis zu 4 Abholungen pro Jahr sind kostenfrei.
Bei Anlieferung:
Zweimal pro Jahr ist eine Kofferraumladung kostenfrei. Darüber hinausgehende Mengen können gegen eine geringe Gebühr abgegeben werden. Diese beträgt z. B. bis 100 kg pauschal 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall