Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Wetteraukreis: Recyclinghöfe
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Online-Dienste
Abfall - Anmeldung Sperrmüll
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Sperrmüllabholung Anmeldung
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Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Florstadt - Natur & Umwelt
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
Postfach
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: abfall@florstadt.de
Kontaktperson
Frau Christine Schuh
Stadt Florstadt - Service-Schalter
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Strasse 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Wiegert
Internet
Wetteraukreis - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 9066-11
E-Mail: awb.service@awb-wetterau.de
Internet
Stichwörter
Abfallbehörde, Entsorgungswirtschaft, Müllbehörde, Recyclinghöfe
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise für Florstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Florstadt
Kosten
Hinweise für Florstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Florstadt
Für die Abholung des Sperrmülls werden pro angefangenen Kilogramm 32Cent, jedoch mindestens 32€ erhoben.
Für die Abholung des Sperrmülls werden pro angefangenen Kilogramm 32Cent, jedoch mindestens 32€ erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall