Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienst
Antrag auf Abholung von Sperrmüll
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Ver- & Entsorgung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Sandra Hasselbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-1042
E-Mail: sandra.hasselbach@neu-anspach.de
Fax: +49 6081 1025-9065
Nicole Nell
Hausanschrift
Fax: +49 6081 1025-9065
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-1041
E-Mail: nicole.nell@neu-anspach.de
Rita Sehl
Hausanschrift
E-Mail: rita.sehl@neu-anspach.de
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-1044
Fax: +49 6081 1025-9065
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall