Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Anmeldung/Abfuhr von Sperrmüll
Die Sperrmüll-Abfuhr findet alle zwei Wochen statt.
Die Anmeldung erfolgt über eine Sperrmüllkarte. Jeder Haushalt erhält vier Sperrmüllkarten für vier kostenlose Abfuhren pro Jahr. Die Anmeldung muss bis spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin in einem der beiden Rathäuser bzw. Bürgerbüros abgegeben oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen werden. Bei Postsendungen bitte beachten, dass die Karte ausreichend frankiert ist und spätestens montags eingeht. Sperrmüllkarten, die später bei der Stadt eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden.
Online ist eine Anmeldung über die städtische Homepage im Abfallkalender möglich.
Der Sperrmüll ist an dem zum Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand ab 6.30 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen.
Bitte beachten Sie die Termine im Abfallkalender.
Was ist Sperrmüll?
Sperrige Abfälle sind bewegliche Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihres Volumens nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können.
Zum Sperrmüll gehören
- Möbelstücke (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten)
- Matratzen, Bettdecken
- Körbe, Koffer und Eimer
- Fahrräder
- Ölöfen (sauber)
- Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.)
- Wäschespinnen
- Kinderwagen
Nicht zum Sperrmüll gehören
- Fenster und Türen (Türblätter)
- Sonnenmarkisen, Rollladen
- Dielenbretter, Baumaterialien
- Zäune, Gartenhäuschen
- Kfz-Teile, Reifen
- Heizkörper (fest installierte)
- Parkett, Laminat
- Bauschutt
- Elektrokleingeräte (z. B. Toaster)
- kleinere Haushaltsgegenstände (z. B. Geschirr)
- Tapetenreste
- Plastiksäcke mit Kleinkram
- Elektronikschrott (z. B. Trockner, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlgeräte)
Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, das Höchstgewicht von 50 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten.
Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen.
Anmeldung/Abfuhr von Sperrmüll
Die Sperrmüll-Abfuhr findet alle zwei Wochen statt.
Die Anmeldung erfolgt über eine Sperrmüllkarte. Jeder Haushalt erhält vier Sperrmüllkarten für vier kostenlose Abfuhren pro Jahr. Die Anmeldung muss bis spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin in einem der beiden Rathäuser bzw. Bürgerbüros abgegeben oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen werden. Bei Postsendungen bitte beachten, dass die Karte ausreichend frankiert ist und spätestens montags eingeht. Sperrmüllkarten, die später bei der Stadt eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden.
Online ist eine Anmeldung über die städtische Homepage im Abfallkalender möglich.
Der Sperrmüll ist an dem zum Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand ab 6.30 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen.
Bitte beachten Sie die Termine im Abfallkalender.
Was ist Sperrmüll?
Sperrige Abfälle sind bewegliche Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihres Volumens nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können.
Zum Sperrmüll gehören
- Möbelstücke (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten)
- Matratzen, Bettdecken
- Körbe, Koffer und Eimer
- Fahrräder
- Ölöfen (sauber)
- Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.)
- Wäschespinnen
- Kinderwagen
Nicht zum Sperrmüll gehören
- Fenster und Türen (Türblätter)
- Sonnenmarkisen, Rollladen
- Dielenbretter, Baumaterialien
- Zäune, Gartenhäuschen
- Kfz-Teile, Reifen
- Heizkörper (fest installierte)
- Parkett, Laminat
- Bauschutt
- Elektrokleingeräte (z. B. Toaster)
- kleinere Haushaltsgegenstände (z. B. Geschirr)
- Tapetenreste
- Plastiksäcke mit Kleinkram
- Elektronikschrott (z. B. Trockner, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlgeräte)
Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, das Höchstgewicht von 50 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten.
Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen.
Online-Dienst
Abfallmeldung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Sperrmüll online anmelden
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall