Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Anmeldung/Abfuhr von Sperrmüll

    Die Sperrmüll-Abfuhr findet alle zwei Wochen statt. 

    Die Anmeldung erfolgt über eine Sperrmüllkarte. Jeder Haushalt erhält vier Sperrmüllkarten für vier kostenlose Abfuhren pro Jahr. Die Anmeldung muss bis spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin in einem der beiden Rathäuser bzw. Bürgerbüros abgegeben oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen werden. Bei Postsendungen bitte beachten, dass die Karte ausreichend frankiert ist und spätestens montags eingeht. Sperrmüllkarten, die später bei der Stadt eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden.

    Online ist eine Anmeldung über die städtische Homepage im Abfallkalender möglich.
     
    Der Sperrmüll ist an dem zum Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand ab 6.30 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen.

    Bitte beachten Sie die Termine im Abfallkalender.


    Was ist Sperrmüll?

    Sperrige Abfälle sind bewegliche Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihres Volumens nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können.

    Zum Sperrmüll gehören

    • Möbelstücke (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten)
    • Matratzen, Bettdecken
    • Körbe, Koffer und Eimer
    • Fahrräder
    • Ölöfen (sauber)
    • Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.)
    • Wäschespinnen
    • Kinderwagen

    Nicht zum Sperrmüll gehören

    • Fenster und Türen (Türblätter)
    • Sonnenmarkisen, Rollladen
    • Dielenbretter, Baumaterialien
    • Zäune, Gartenhäuschen
    • Kfz-Teile, Reifen
    • Heizkörper (fest installierte)
    • Parkett, Laminat
    • Bauschutt
    • Elektrokleingeräte (z. B. Toaster)
    • kleinere Haushaltsgegenstände (z. B. Geschirr)
    • Tapetenreste
    • Plastiksäcke mit Kleinkram
    • Elektronikschrott (z. B. Trockner, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlgeräte)


    Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, das Höchstgewicht von 50 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten. 

    Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen.

    Anmeldung/Abfuhr von Sperrmüll

    Die Sperrmüll-Abfuhr findet alle zwei Wochen statt. 

    Die Anmeldung erfolgt über eine Sperrmüllkarte. Jeder Haushalt erhält vier Sperrmüllkarten für vier kostenlose Abfuhren pro Jahr. Die Anmeldung muss bis spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin in einem der beiden Rathäuser bzw. Bürgerbüros abgegeben oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen werden. Bei Postsendungen bitte beachten, dass die Karte ausreichend frankiert ist und spätestens montags eingeht. Sperrmüllkarten, die später bei der Stadt eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden.

    Online ist eine Anmeldung über die städtische Homepage im Abfallkalender möglich.
     
    Der Sperrmüll ist an dem zum Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand ab 6.30 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen.

    Bitte beachten Sie die Termine im Abfallkalender.


    Was ist Sperrmüll?

    Sperrige Abfälle sind bewegliche Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihres Volumens nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können.

    Zum Sperrmüll gehören

    • Möbelstücke (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten)
    • Matratzen, Bettdecken
    • Körbe, Koffer und Eimer
    • Fahrräder
    • Ölöfen (sauber)
    • Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.)
    • Wäschespinnen
    • Kinderwagen

    Nicht zum Sperrmüll gehören

    • Fenster und Türen (Türblätter)
    • Sonnenmarkisen, Rollladen
    • Dielenbretter, Baumaterialien
    • Zäune, Gartenhäuschen
    • Kfz-Teile, Reifen
    • Heizkörper (fest installierte)
    • Parkett, Laminat
    • Bauschutt
    • Elektrokleingeräte (z. B. Toaster)
    • kleinere Haushaltsgegenstände (z. B. Geschirr)
    • Tapetenreste
    • Plastiksäcke mit Kleinkram
    • Elektronikschrott (z. B. Trockner, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlgeräte)


    Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, das Höchstgewicht von 50 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten. 

    Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen.

    Online-Dienst

    Abfallmeldung online

    ID: L100001_404695418

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)