Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Erzhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Erzhausen
Für die Abfallentsorgung ist für Erzhausen der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.
- Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Verweis zur Abfall- und Entsorgung und Recyclinghof
Für die Abfallentsorgung ist für Erzhausen der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.
Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Hinweise für Erzhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Erzhausen
Für eine Abfallberatung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.
Für die An-/Ab- oder Ummeldung ist der Fachbereich FB II: Finanz- und Steuerverwaltung zuständig.
Für eine Abfallberatung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.
Für die An-/Ab- oder Ummeldung ist der Fachbereich FB II: Finanz- und Steuerverwaltung zuständig.
Ansprechpartner
Gemeinde Erzhausen - FD III/3: Abfall und Abwasser
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Erzhausen - FD II/2: Steuern, Gebühren, Abgaben
Beschreibung
Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.
Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:
-
Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
-
Hundesteuer Spielapparatesteuer
- Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen
- Abfallbeseitigung An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne, braune Tonne