Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienst

      Abfallbehälter

      ID: L100001_385960856

      Online erledigen

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      Sprache

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Hinweise für Großalmerode: Abfall: Altpapier

      Die Stadt Großalmerode ist Mitglied des Zweckverbands Abfallwirtschaft Werra-Meißner. Dieser steht Ihnen für Fragen rund um die Abfallentsorgung gerne zur Verfügung:

      Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
      Am Breitenberg 1
      37290 Meißner

      E-Mail: info@zva-wmk.de 

      Webseite: https://www.zva-wmk.de/

      Ansprechpartner

      Stadt Großalmerode - Fachdienst 2 - Personal- und Finanzwesen, Kindertagesbetreuung

      Adresse

      Postanschrift

      Marktplatz 11

      Postfach

      37247 Großalmerode

      Hausanschrift

      Marktplatz 11

      Postfach

      37247 Großalmerode

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
      9.00 - 12.00 Uhr

      Donnerstag
      15.00 - 17.00 Uhr

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 24.01.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz

      Adresse

      Hausanschrift

      Honer Str. 49

      37269 Oberhone

      Parkmöglichkeiten

      Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
      Gebührenfrei

      Anzahl der Stellplätze: 3
      Gebührenfrei

      Haltestellen

      • Haltestelle: Eschwege-Niederhone
        Linien:
        • Regionalbahn: Linie R 7
      • Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
        Linien:
        • Bus: Linie 231.4

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

      Abweichende Sprechzeiten:

      Straßenverkehrsbehörde Eschwege
      Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
      Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
      Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
      Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

      Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
      Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

      Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

      Kontakt

      Internet

      Bankverbindung

      Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

      Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

      IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

      BIC: HELADEF1ESW

      Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

      Version

      Technisch geändert am 05.04.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Entsorgung, Papiermüll, Altpapiertonne, Altpapiercontainer

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English