Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Rauschenberg: Abfall: Altpapier

      Online-Dienst

      Abfallbehälter

      ID: L100001_387578667

      Beschreibung

      Anmeldung/Bestellung, Umtausch oder Rückgabe von Restmüllbehältern, Blauen oder Grünen Tonnen. Anträge zu Gelben Tonnen richten Sie bitte direkt an die Firma Knettenbrech und Gurdulic, die für die Abfuhr der Gelben Tonnen und damit verbundene Beschwerden, Reklamationen und Zusatzbehälter zuständig ist. Auch die Verteilung bzw. Grundausstattung mit Gelben Tonnen erfolgt durch Knettenbrech und Gurdulic. Bitte wenden Sie sich dazu an die Hotline / E-Mail-Adresse: Tel. 0800 1015860, E-Mail:. kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de

      Online erledigen

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      Version

      Technisch erstellt am 30.03.2023 (von: Fourier, Armin)

      Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Fourier, Armin)

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Organisationen Marburg-Biedenkopf - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF)

      Aktuelles

      Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ist ein gemeinsamer Verband der Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und umfasst alle 49 Städte und Gemeinden. Beide Landkreise haben der ALF ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben übertragen.

      Beschreibung

      Die Abfallwirtschaft wird im Landkreis Marburg-Biedenkopf von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV), den Städten Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Amöneburg, Rauschenberg und den Gemeinden Ebsdorfergrund und Weimar organisiert. Der MZV und die Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die Einsammlung des Haus- und Sperrmülls, der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, der Bioabfälle sowie des Altpapiers und den Transport zur jeweiligen Entsorgungsanlage.
      Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda ist als Verband des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf verantwortlich für die Entsorgung der ihr überlassenen Abfälle aus dem Verbandsgebiet und betreibt hierzu im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Müllumladestation Marburg-Wehrda.
      Die ALF organisiert zudem die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Sonderabfall-Kleinmengen.

      Linkliste:
      Entsorgungszuständigkeiten in den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf:

      Adresse

      Hausanschrift

      Im Lichtenholz 60

      35043 Marburg

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Kontakt

      Telefon: 0800 2531000

      Telefax: 05683 999025

      E-Mail: info@a-lf.de

      Internet

      Weitere Informationen

      Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

      Version

      Technisch geändert am 15.04.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Steueramt

      Adresse

      Hausanschrift

      Schloßstraße 1

      35282 Rauschenberg

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
      • Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      • Mittwoch: geschlossen
      • Donnerstag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 01.08.2023

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Stadt Rauschenberg

      Adresse

      Hausanschrift

      Schloßstraße 1

      35282 Rauschenberg

      Parkmöglichkeiten

      Behindertenparkplatz: Auf dem Marktplatz
      Anzahl der Stellplätze: 1
      Gebührenfrei

      Parkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl der Stellplätze: 7
      Gebührenfrei

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr

      Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

      Mittwoch geschlossen

      Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -17:30 Uhr

      Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

      Kontakt

      Internet

      Weitere Informationen

      Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
      Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

      Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)