Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

      In die blaue Papiertonne gehören: 
      • Papier und Pappe 
      • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
      • sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
      • Kartons
      • Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
      • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
      • Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
      • Pizzakartons

      NICHT in die blaue Papiertonne gehört:
      • Batterien
      • Bioabfall
      • Butterfolie
      • Dosen
      • Fotos
      • Glas
      • Holzschachteln
      • Holzwolle
      • Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
      • Küchenabfälle
      • Küchen- und
      • Papiertaschentücher
      • Kunststoffe
      • Luftpolster
      • Metalle
      • Milch- oder Getränkekartons
      • Suppen- und Soßentüten
      • Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
      • Styropor
      • Tapeten
      • verschmutzte oder volle Verpackungen
      • Wein- und Sektkorken

      Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.

      Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.

      Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.

      In die blaue Papiertonne gehören: 
      • Papier und Pappe 
      • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
      • sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
      • Kartons
      • Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
      • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
      • Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
      • Pizzakartons

      NICHT in die blaue Papiertonne gehört:
      • Batterien
      • Bioabfall
      • Butterfolie
      • Dosen
      • Fotos
      • Glas
      • Holzschachteln
      • Holzwolle
      • Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
      • Küchenabfälle
      • Küchen- und
      • Papiertaschentücher
      • Kunststoffe
      • Luftpolster
      • Metalle
      • Milch- oder Getränkekartons
      • Suppen- und Soßentüten
      • Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
      • Styropor
      • Tapeten
      • verschmutzte oder volle Verpackungen
      • Wein- und Sektkorken

      Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.

      Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.

      Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.

      Online-Dienst

      Abfallmeldung online

      ID: L100001_404695418

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Version

      Technisch erstellt am 10.06.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

      Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Rathaus Ginsheim

      Adresse

      Hausanschrift

      Schulstraße 12

      65462 Ginsheim-Gustavsburg

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Kontakt

      Telefon: 06144 20-0

      Telefax: 06144 20-188

      E-Mail: info@gigu.de

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 15.11.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

      Beschreibung

      Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

      Telefonische Erreichbarkeit:
      Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
      Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


      Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
      :
      Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
      Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                              13.30 Uhr - 18.00 Uhr
      Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

      Adresse

      Postanschrift

      Schulstraße 12

      65462 Ginsheim-Gustavsburg

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Formulare

      Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
      Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
      Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
      Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

      Version

      Technisch geändert am 15.11.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

      Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)