Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
In die blaue Papiertonne gehören:
- Papier und Pappe
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
- sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
- Kartons
- Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
- Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
- Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
- Pizzakartons
NICHT in die blaue Papiertonne gehört:
- Batterien
- Bioabfall
- Butterfolie
- Dosen
- Fotos
- Glas
- Holzschachteln
- Holzwolle
- Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
- Küchenabfälle
- Küchen- und
- Papiertaschentücher
- Kunststoffe
- Luftpolster
- Metalle
- Milch- oder Getränkekartons
- Suppen- und Soßentüten
- Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
- Styropor
- Tapeten
- verschmutzte oder volle Verpackungen
- Wein- und Sektkorken
Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.
Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
In die blaue Papiertonne gehören:
- Papier und Pappe
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
- sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
- Kartons
- Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
- Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
- Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
- Pizzakartons
NICHT in die blaue Papiertonne gehört:
- Batterien
- Bioabfall
- Butterfolie
- Dosen
- Fotos
- Glas
- Holzschachteln
- Holzwolle
- Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
- Küchenabfälle
- Küchen- und
- Papiertaschentücher
- Kunststoffe
- Luftpolster
- Metalle
- Milch- oder Getränkekartons
- Suppen- und Soßentüten
- Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
- Styropor
- Tapeten
- verschmutzte oder volle Verpackungen
- Wein- und Sektkorken
Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.
Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
Online-Dienst
Abfallmeldung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Rathaus Ginsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof