Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Kassel: Grundstücksabgaben - Abwasser
In der Abteilung Grundstücksabgaben werden nur die laufenden Gebühren für Abwasserbeseitigung veranlagt. Die Kanalbeiträge werden durch das Bauverwaltungsamt festgesetzt.
Es wird zwischen Abwasser, Niederschlagswasser und Wasser unterschieden.
Abwasser ist durch Gebrauch in seinen Eigenschaften geändertes Wasser, z.B. durch waschen, spülen, baden etc.
Niederschlagswasser ist von bebauten oder befestigten Flächen gesammeltes abfließendes Wasser durch Niederschläge.
Wasser ist Trinkwasser, das frisch aus der Verbrauchsstelle (i.d.R. Wasserhahn) entnommen wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link: Grundstücksabgaben - Wasser
In der Abteilung Grundstücksabgaben werden nur die laufenden Gebühren für Abwasserbeseitigung veranlagt. Die Kanalbeiträge werden durch das Bauverwaltungsamt festgesetzt.
Es wird zwischen Abwasser, Niederschlagswasser und Wasser unterschieden.
Abwasser ist durch Gebrauch in seinen Eigenschaften geändertes Wasser, z.B. durch waschen, spülen, baden etc.
Niederschlagswasser ist von bebauten oder befestigten Flächen gesammeltes abfließendes Wasser durch Niederschläge.
Wasser ist Trinkwasser, das frisch aus der Verbrauchsstelle (i.d.R. Wasserhahn) entnommen wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link: Grundstücksabgaben - Wasser
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Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Grundstücksabgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-2070(Buchstaben: A-M)
Telefon: 0561 787-2078(Buchstaben: N-Z)
E-Mail: grundstuecksabgaben1@kassel.de
E-Mail: grundstuecksabgaben2@kassel.de
Stichwörter
Steuern, Grundsteuer, Grundstücksabgaben,
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch