Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Abwassergebühren

    ID: L100001_383060874

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2022

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Niederschlagswasser

    ID: L100001_388146338

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service kann die Übermittlung von Daten zur Ermittlung des Niederschlagswasserentgelts durchgeführt werden.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2023

    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Ummeldung Hauswasseranschluss

    ID: L100001_387051025

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    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Steuerverwaltung, Abfallbeseitigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-190

    Telefax: 06003 822-104

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Gebühr, Schmutzwasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019