Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Linsengericht: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Die Abwasser- / Niederschlagswassergebühren sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Linsengericht festgesetzt.

    Die Abwasser- / Niederschlagswassergebühren sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Linsengericht festgesetzt.

    Online-Dienst

    Erstattung von Abwassergebühren

    ID: L100001_400466648

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2024

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Hinweise für Linsengericht: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Die Abwasser- / Niederschlagswassergebühren sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Linsengericht festgesetzt.

    Die Abwasser- / Niederschlagswassergebühren sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Linsengericht festgesetzt.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Linsengericht - Steuern und Abgaben

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist i. d. R. nicht erforderlich. Gerne können sie Anfragen telefonisch oder per Mail an uns richten.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Amtshofstraße 1

    63589 Linsengericht

    Kontakt

    Telefon: +49 6051 709-2012

    Telefax: +49 6051 709-900

    E-Mail: steueramt@linsengericht.de

    Internet

    Formulare

    Nebenwasserzähler - Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren (pdf)
    Teichbefüllung - Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren (pdf)
    Einbau Gartenwasserzähler - Hinweise für Eigentümer (pdf)
    Nebenwasserzähler - Antrag auf Einbau (pdf)

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Gebühr, Schmutzwasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019