Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Abwassergebühr, nach befestigter Fläche (Niederschlagswassergebühr)

    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und / oder künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,69 Euro für jeden m² Berechnungsfläche im Jahr. Bei unterjährigen Änderungen werden diese ab dem Folgemonat berücksichtigt.

    Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.

    Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.

    Flächenänderungen können von Grundstückseigentümern beim Tiefbauamt über die E-Mail-Adresse abwassergebuehr@ruesselsheim.de gemeldet werden.

    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und / oder künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,69 Euro für jeden m² Berechnungsfläche im Jahr. Bei unterjährigen Änderungen werden diese ab dem Folgemonat berücksichtigt.

    Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.

    Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.

    Flächenänderungen können von Grundstückseigentümern beim Tiefbauamt über die E-Mail-Adresse abwassergebuehr@ruesselsheim.de gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steuerangelegenheiten

    Beschreibung

    Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.

    Weitere Informationen

    Internetseite des Städteservice

    Rechtsbehelf:

    Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden.

     

    Datenschutz:

    Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

     

    Zahlungsabwicklung:

    Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.

    Formular SEPA-Lastschriftmandat

     

    Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.

    Weitere Informationen

    Internetseite Finanzamt Groß-Gerau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Grundbesitzabgaben/ Hundesteuer-Team

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)