Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Erzhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Erzhausen

    Für die Abwasserbeseitigung ist der Abwasserverband Langen – Egelsbach – Erzhausen zuständig.

    Für die Abwasserbeseitigung ist der Abwasserverband Langen - Egelsbach - Erzhausen zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Hinweise für Erzhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Erzhausen

    Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.

    Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Erzhausen - FD II/2: Steuern, Gebühren, Abgaben

    Beschreibung

    Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.

    Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:

    • Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern

      • Grundsteuer A und B 
      • Gewerbesteuer 
      • Hundesteuer Spielapparatesteuer
          
    • Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen 
    • Abfallbeseitigung An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen 

    Adresse

    Postanschrift

    Rodenseestraße 3

    64390 Erzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Formulare

    Veränderungserklärung zu versiegelten Flächen

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)