Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Erzhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Erzhausen
Für die Abwasserbeseitigung ist der Abwasserverband Langen – Egelsbach – Erzhausen zuständig.
Für die Abwasserbeseitigung ist der Abwasserverband Langen - Egelsbach - Erzhausen zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Hinweise für Erzhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Erzhausen
Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.
Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.
Ansprechpartner
Gemeinde Erzhausen - FD II/2: Steuern, Gebühren, Abgaben
Beschreibung
Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.
Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:
-
Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
-
Hundesteuer Spielapparatesteuer
- Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen
- Abfallbeseitigung An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Formulare
Veränderungserklärung zu versiegelten Flächen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch