Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altglas
Altglas werfen Sie bitte in die im gesamten Stadtgebiet und allen Ortsteilen stehenden Altglascontainer.
Hierbei wird nach Farben getrennt gesammelt (Weiß-, Braun- und Grünglas). Andersfarbiges Glas kann bei Grünglas eingeworfen werden.
Achtung:
Fenster- und Spiegelglas, Ton- und Steingutflaschen, Porzellan sowie Glühbirnen gehören auf keinen Fall in die Altglascontainer, sondern müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.
Gläser und Flaschen sollten ohne Schraubverschlüsse, Kronkorken oder Aludeckel und vollständig entleert eingeworfen werden.
Standorte der Altglascontainer
Stadtteil Alraft
am Feuerwehrgerätehaus
Stadtteil Dehringhausen
An der Bicke / Ringstraße (bei Wanderkarte)
Stadtteil Freienhagen
hinter der Stadthalle
Stadtteil Höringhausen
Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)
Stadtteil Netze
Am Taubentor
Stadtteil Nieder-Werbe
Reiherbachstraße (bei der Feuerwehr)
Stadtteil Nieder-Werbe/Scheid
Bringhäuser Straße
Stadtteil Ober-Werbe
Kampmühle (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr)
Stadtteil Sachsenhausen
Am Oberen Tor 13 (beim städtischen Bauhof)
Stadtteil Selbach
Wendeplatz
Stadtteil Waldeck
Pfeifenstraße und Ederseerandstraße (gegenüber Schiffsanleger)
An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf von Altglas verboten. Auch sollte selbstverständlich auf die Mittags- und Nachtruhe Rücksicht genommen werden.
Nehmen Sie mitgebrachte Pappkartons oder ähnliches wieder mit zurück und lassen diese nicht neben den Glascontainern liegen.
Altglas werfen Sie bitte in die im gesamten Stadtgebiet und allen Ortsteilen stehenden Altglascontainer.
Hierbei wird nach Farben getrennt gesammelt (Weiß-, Braun- und Grünglas). Andersfarbiges Glas kann bei Grünglas eingeworfen werden.
Achtung:
Fenster- und Spiegelglas, Ton- und Steingutflaschen, Porzellan sowie Glühbirnen gehören auf keinen Fall in die Altglascontainer, sondern müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.
Gläser und Flaschen sollten ohne Schraubverschlüsse, Kronkorken oder Aludeckel und vollständig entleert eingeworfen werden.
Standorte der Altglascontainer
Stadtteil Alraft
am Feuerwehrgerätehaus
Stadtteil Dehringhausen
An der Bicke / Ringstraße (bei Wanderkarte)
Stadtteil Freienhagen
hinter der Stadthalle
Stadtteil Höringhausen
Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)
Stadtteil Netze
Am Taubentor
Stadtteil Nieder-Werbe
Reiherbachstraße (bei der Feuerwehr)
Stadtteil Nieder-Werbe/Scheid
Bringhäuser Straße
Stadtteil Ober-Werbe
Kampmühle (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr)
Stadtteil Sachsenhausen
Am Oberen Tor 13 (beim städtischen Bauhof)
Stadtteil Selbach
Wendeplatz
Stadtteil Waldeck
Pfeifenstraße und Ederseerandstraße (gegenüber Schiffsanleger)
An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf von Altglas verboten. Auch sollte selbstverständlich auf die Mittags- und Nachtruhe Rücksicht genommen werden.
Nehmen Sie mitgebrachte Pappkartons oder ähnliches wieder mit zurück und lassen diese nicht neben den Glascontainern liegen.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altkleider
Altkleider, Textilien und Schuhe gehören nicht zum Abfall.
Tragbare Bekleidung, Wäsche, Strickwaren, Hüte, Heimtextilien aller Art sowie paarweise gebündelte Schuhe werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.
Die gesammelten Textilien werden an Bedürftige kostenlos ausgegeben oder für Katastrophenfälle bevorratet.
An folgenden Stellen stehen Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):
Stadtteil Freienhagen
hinter der Stadthalle (bei den Altglascontainern)
Stadtteil Höringhausen
Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)
Stadtteil Netze
Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus
Stadtteil Nieder-Werbe
am Feuerwehrgerätehaus
Stadtteil Sachsenhausen
Am Oberen Tor 13 (städtischer Bauhof)
Stadtteil Waldeck
Pfeifenstraße
Desweiteren können auch Sammelbehälter von anderen Organisationen und Firmen auf privaten Parkplätzen von Verbrauchermärkten stehen.
Altkleider, Textilien und Schuhe gehören nicht zum Abfall.
Tragbare Bekleidung, Wäsche, Strickwaren, Hüte, Heimtextilien aller Art sowie paarweise gebündelte Schuhe werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.
Die gesammelten Textilien werden an Bedürftige kostenlos ausgegeben oder für Katastrophenfälle bevorratet.
An folgenden Stellen stehen Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):
Stadtteil Freienhagen
hinter der Stadthalle (bei den Altglascontainern)
Stadtteil Höringhausen
Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)
Stadtteil Netze
Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus
Stadtteil Nieder-Werbe
am Feuerwehrgerätehaus
Stadtteil Sachsenhausen
Am Oberen Tor 13 (städtischer Bauhof)
Stadtteil Waldeck
Pfeifenstraße
Desweiteren können auch Sammelbehälter von anderen Organisationen und Firmen auf privaten Parkplätzen von Verbrauchermärkten stehen.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altreifen
Bei Altreifen haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Altreifensammlung abzugeben.
Die Einsammlungstermine finden Sie hier bzw. im Müllkalender hier auf unserer Homepage.
In kleineren Mengen können diese auch zu den üblichen Öffnungszeiten am Bauhof abgegeben werden.
Preise hierzu erfragen Sie bitte bei der
Firma
Altreifenentsorgung
Jörg Krautwald
Hauptstraße 4
37235 Hessisch Lichtenau
Tel. 05602/3253
Mobil 0173/2867548
Bei Altreifen haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Altreifensammlung abzugeben.
Die Einsammlungstermine finden Sie hier bzw. im Müllkalender hier auf unserer Homepage.
In kleineren Mengen können diese auch zu den üblichen Öffnungszeiten am Bauhof abgegeben werden.
Preise hierzu erfragen Sie bitte bei der
Firma
Altreifenentsorgung
Jörg Krautwald
Hauptstraße 4
37235 Hessisch Lichtenau
Tel. 05602/3253
Mobil 0173/2867548
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Batterien
Der Handel ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.
Außerdem gibt es Sammelbehälter in folgenden Gebäuden:
Rathaus, Am Rathaus 1, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten
Bürger- und Tourismusbüro, Marktplatz 13, Stadtteil Waldeck, während der Öffnungszeiten
Städtischer Bauhof, Am Oberen Tor 13, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten
Auto- und Motorradbatterien sind beim Handel abzugeben.
Der Handel ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.
Außerdem gibt es Sammelbehälter in folgenden Gebäuden:
Rathaus, Am Rathaus 1, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten
Bürger- und Tourismusbüro, Marktplatz 13, Stadtteil Waldeck, während der Öffnungszeiten
Städtischer Bauhof, Am Oberen Tor 13, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten
Auto- und Motorradbatterien sind beim Handel abzugeben.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Es wird kein Baum- und Strauchschnitt mehr von Grundstücken durch unser Bauhofpersonal abgeholt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung am
Städtischen Bauhof,
Am Oberen Tor 13,
Stadtteil Sachsenhausen
Wurzeln werden nur angenommen, wenn sie vollständig von Erde befreit sind.
Es wird kein Baum- und Strauchschnitt mehr von Grundstücken durch unser Bauhofpersonal abgeholt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung am
Städtischen Bauhof,
Am Oberen Tor 13,
Stadtteil Sachsenhausen
Wurzeln werden nur angenommen, wenn sie vollständig von Erde befreit sind.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Diese Abfälle können auf der Mülldeponie in Diemelsee-Flechtdorf abgegeben werden.
Weitere Infos finden Sie hier:
Zum Bauschutt gehören u. a.
Beton, Dachziegel, Grabsteine, Hohlblocksteine, Kalksteine, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.), Sandsteine, Ziegelsteine, Waschbetonplatten
Nicht zum Bauschutt gehören u. a.
teerhaltige Stoffe (z. B. Dachpappe), mineralstoffhaltige Dämmstoffe (Asbest, Eternit, Glaswolle), Glasbausteine, Holz, Kunststoffe, Metall, Rigipsplatten, Kabelreste, Spülkästen, Tapetenreste, Gipskarton, Rollläden, Restmüll oder Verpackungsmaterial
Diese Abfälle können auf der Mülldeponie in Diemelsee-Flechtdorf abgegeben werden.
Weitere Infos finden Sie hier:
Zum Bauschutt gehören u. a.
Beton, Dachziegel, Grabsteine, Hohlblocksteine, Kalksteine, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.), Sandsteine, Ziegelsteine, Waschbetonplatten
Nicht zum Bauschutt gehören u. a.
teerhaltige Stoffe (z. B. Dachpappe), mineralstoffhaltige Dämmstoffe (Asbest, Eternit, Glaswolle), Glasbausteine, Holz, Kunststoffe, Metall, Rigipsplatten, Kabelreste, Spülkästen, Tapetenreste, Gipskarton, Rollläden, Restmüll oder Verpackungsmaterial
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Papier
In die Blaue Tonne gehören:
unverschmutzte Zeitungen und Illustrierte
Prospekte
Bücher
Schreib- und Computerpapier
Pappe
Packpapier
Kataloge
Nicht in die Blaue Tonne gehören:
Tapetenreste und Kohlepapier
kunststoff- und metallbeschichtetes Papier
Milch- oder Safttüten
Windeln und verschmutztes Papier
Teerpappe
Hygienepapier
In die Blaue Tonne gehören:
unverschmutzte Zeitungen und Illustrierte
Prospekte
Bücher
Schreib- und Computerpapier
Pappe
Packpapier
Kataloge
Nicht in die Blaue Tonne gehören:
Tapetenreste und Kohlepapier
kunststoff- und metallbeschichtetes Papier
Milch- oder Safttüten
Windeln und verschmutztes Papier
Teerpappe
Hygienepapier
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll
In die Restmülltonne gehören:
Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.
Windeln
stark verschmutzte Verpackungen
Porzellan und Tonwaren
Kehrricht und Staubsaugerbeutel
mit Fett verschmutztes Papier
defekte Glühlampen
Hunde- und Katzenstreu
Fenster- und Spiegelglas
Asche
Nicht in die Restmülltonne gehören:
alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
Sondermüll
Elektrogeräte
Batterien
Medikamente
Bauschutt
Tierkadaver
Altkleider, Textilien und Schuhe
Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.
In die Restmülltonne gehören:
Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.
Windeln
stark verschmutzte Verpackungen
Porzellan und Tonwaren
Kehrricht und Staubsaugerbeutel
mit Fett verschmutztes Papier
defekte Glühlampen
Hunde- und Katzenstreu
Fenster- und Spiegelglas
Asche
Nicht in die Restmülltonne gehören:
alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
Sondermüll
Elektrogeräte
Batterien
Medikamente
Bauschutt
Tierkadaver
Altkleider, Textilien und Schuhe
Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll
Zum Sondermüll gehören z. B.
Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger
Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.
Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?
Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.
Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.
Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.
Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.
Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.
Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?
Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.
Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.
Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.
Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.
Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.
Zum Sondermüll gehören z. B.
Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger
Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.
Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?
Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.
Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.
Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.
Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.
Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.
Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?
Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.
Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.
Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.
Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.
Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sperrmüll
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.
Dies sind Gegenstände wie z. B.:
unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)
Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten
Teppiche und Teppichreste
sonstige Einrichtungsgegenstände
Kunststoffwannen und -fässer
Fahrräder
Kinderspielzeuge
Lampen
uß- und Gardinenleisten
Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken
Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:
Kfz-Teile und Altreifen
Garten- und Grünabfälle
mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke
schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke
Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas
Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien
Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.
Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.
Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.
Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.
Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.
Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.
Dies sind Gegenstände wie z. B.:
unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)
Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten
Teppiche und Teppichreste
sonstige Einrichtungsgegenstände
Kunststoffwannen und -fässer
Fahrräder
Kinderspielzeuge
Lampen
uß- und Gardinenleisten
Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken
Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:
Kfz-Teile und Altreifen
Garten- und Grünabfälle
mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke
schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke
Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas
Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien
Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.
Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.
Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.
Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.
Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.
Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Verpackungen
In die Gelbe Tonne gehören:
alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.
Joghurtbecher, Milch- und Safttüten, Zahnpastatuben, Dosen, Shampoobehälter, Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet), Kunststoff- und Plastikverpackungen, Konservendosen, Getränkedosen, leere Plastikflaschen, Styroporverpackungen
Nicht in die Gelbe Tonne gehören:
Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier, Einwegspritzen und Kanülen, Infusionsflaschen, PU-Schaumdosen (auch restentleert), Metallschrott, Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Styropor-Dämmmaterial
Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.
In die Gelbe Tonne gehören:
alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.
Joghurtbecher, Milch- und Safttüten, Zahnpastatuben, Dosen, Shampoobehälter, Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet), Kunststoff- und Plastikverpackungen, Konservendosen, Getränkedosen, leere Plastikflaschen, Styroporverpackungen
Nicht in die Gelbe Tonne gehören:
Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier, Einwegspritzen und Kanülen, Infusionsflaschen, PU-Schaumdosen (auch restentleert), Metallschrott, Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Styropor-Dämmmaterial
Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.
Hinweise für Waldeck: Abfallgebühren
Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Biotonnen
120 l 56,67 Euro pro Jahr
240 l 113,33 Euro pro Jahr
1.100 l 519,44 Euro pro Jahr
Altpapier
240 l 17,09 Euro pro Jahr
1,1 cbm 78,34 Euro pro Jahr
Restmüll
80 l 51,10 Euro pro Jahr
120 l 76,65 Euro pro Jahr
240 l 153,30 Euro pro Jahr
1.100 l 702,60 Euro pro Jahr
Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Biotonnen
120 l 56,67 Euro pro Jahr
240 l 113,33 Euro pro Jahr
1.100 l 519,44 Euro pro Jahr
Altpapier
240 l 17,09 Euro pro Jahr
1,1 cbm 78,34 Euro pro Jahr
Restmüll
80 l 51,10 Euro pro Jahr
120 l 76,65 Euro pro Jahr
240 l 153,30 Euro pro Jahr
1.100 l 702,60 Euro pro Jahr
Hinweise für Waldeck: Baum- und Strauchschnitt
Siehe unter
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Bauschutt und Baustellenabfall
Hinweise für Waldeck: Müllabfuhr
Siehe unter
Abfallentsorgung allgemein
Abfallentsorgung Altglas
Abfallentsorgung Altkleider
Abfallentsorgung Altreifen
Abfallentsorgung Batterien
Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Abfallentsorgung Biomüll
Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Abfallentsorgung Papier
Abfallentsorgung Restmüll
Abfallentsorgung Sondermüll
Abfallentsorgung Sperrmüll
Abfallentsorgung Verpackungen
Abfallgebühren
Siehe unter
Abfallentsorgung allgemein
Abfallentsorgung Altglas
Abfallentsorgung Altkleider
Abfallentsorgung Altreifen
Abfallentsorgung Batterien
Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Abfallentsorgung Biomüll
Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Abfallentsorgung Papier
Abfallentsorgung Restmüll
Abfallentsorgung Sondermüll
Abfallentsorgung Sperrmüll
Abfallentsorgung Verpackungen
Abfallgebühren
Hinweise für Waldeck: Papier, Abfallentsorgung
Siehe unter
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Restmüll, Abfallentsorgung
Siehe unter
Siehe unter
Online-Dienst
Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Abholung Sperrmüll
Bankeinzugsermächtigung
An-, Ab-, Ummeldung eines Müllgefäßes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr