Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

    Restmüll

    Biomüll

    Papier

    Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

    Altglas

    Altkleider

    Altreifen

    Batterien

    Baum- und Strauchschnitt

    Bauschutt und Baustellenabfall

    Elektro- und Kühlgeräte

    Sondermüll

    Sperrmüll

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

    Restmüll

    Biomüll

    Papier

    Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

    Altglas

    Altkleider

    Altreifen

    Batterien

    Baum- und Strauchschnitt

    Bauschutt und Baustellenabfall

    Elektro- und Kühlgeräte

    Sondermüll

    Sperrmüll

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altglas

    Altglas werfen Sie bitte in die im gesamten Stadtgebiet und allen Ortsteilen stehenden Altglascontainer.
    Hierbei wird nach Farben getrennt gesammelt (Weiß-, Braun- und Grünglas). Andersfarbiges Glas kann bei Grünglas eingeworfen werden.

    Achtung:
    Fenster- und Spiegelglas, Ton- und Steingutflaschen, Porzellan sowie Glühbirnen gehören auf keinen Fall in die Altglascontainer, sondern müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.

    Gläser und Flaschen sollten ohne Schraubverschlüsse, Kronkorken oder Aludeckel und vollständig entleert eingeworfen werden.

    Standorte der Altglascontainer

    Stadtteil Alraft

    am Feuerwehrgerätehaus

    Stadtteil Dehringhausen

    An der Bicke / Ringstraße (bei Wanderkarte)

    Stadtteil Freienhagen

    hinter der Stadthalle

    Stadtteil Höringhausen

    Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)

    Stadtteil Netze

    Am Taubentor

    Stadtteil Nieder-Werbe

    Reiherbachstraße (bei der Feuerwehr)

    Stadtteil Nieder-Werbe/Scheid

    Bringhäuser Straße

    Stadtteil Ober-Werbe

    Kampmühle (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr)

    Stadtteil Sachsenhausen

    Am Oberen Tor 13 (beim städtischen Bauhof)

    Stadtteil Selbach

    Wendeplatz

    Stadtteil Waldeck

    Pfeifenstraße und Ederseerandstraße (gegenüber Schiffsanleger)

    An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf von Altglas verboten. Auch sollte selbstverständlich auf die Mittags- und Nachtruhe Rücksicht genommen werden.

    Nehmen Sie mitgebrachte Pappkartons oder ähnliches wieder mit zurück und lassen diese nicht neben den Glascontainern liegen.

    Altglas werfen Sie bitte in die im gesamten Stadtgebiet und allen Ortsteilen stehenden Altglascontainer.
    Hierbei wird nach Farben getrennt gesammelt (Weiß-, Braun- und Grünglas). Andersfarbiges Glas kann bei Grünglas eingeworfen werden.

    Achtung:
    Fenster- und Spiegelglas, Ton- und Steingutflaschen, Porzellan sowie Glühbirnen gehören auf keinen Fall in die Altglascontainer, sondern müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.

    Gläser und Flaschen sollten ohne Schraubverschlüsse, Kronkorken oder Aludeckel und vollständig entleert eingeworfen werden.

    Standorte der Altglascontainer

    Stadtteil Alraft

    am Feuerwehrgerätehaus

    Stadtteil Dehringhausen

    An der Bicke / Ringstraße (bei Wanderkarte)

    Stadtteil Freienhagen

    hinter der Stadthalle

    Stadtteil Höringhausen

    Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)

    Stadtteil Netze

    Am Taubentor

    Stadtteil Nieder-Werbe

    Reiherbachstraße (bei der Feuerwehr)

    Stadtteil Nieder-Werbe/Scheid

    Bringhäuser Straße

    Stadtteil Ober-Werbe

    Kampmühle (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr)

    Stadtteil Sachsenhausen

    Am Oberen Tor 13 (beim städtischen Bauhof)

    Stadtteil Selbach

    Wendeplatz

    Stadtteil Waldeck

    Pfeifenstraße und Ederseerandstraße (gegenüber Schiffsanleger)

    An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf von Altglas verboten. Auch sollte selbstverständlich auf die Mittags- und Nachtruhe Rücksicht genommen werden.

    Nehmen Sie mitgebrachte Pappkartons oder ähnliches wieder mit zurück und lassen diese nicht neben den Glascontainern liegen.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altkleider

    Altkleider, Textilien und Schuhe gehören nicht zum Abfall.

    Tragbare Bekleidung, Wäsche, Strickwaren, Hüte, Heimtextilien aller Art sowie paarweise gebündelte Schuhe werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.

    Die gesammelten Textilien werden an Bedürftige kostenlos ausgegeben oder für Katastrophenfälle bevorratet.

    An folgenden Stellen stehen Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):

    Stadtteil Freienhagen

    hinter der Stadthalle (bei den Altglascontainern)

    Stadtteil Höringhausen

    Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)

    Stadtteil Netze

    Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus

    Stadtteil Nieder-Werbe

    am Feuerwehrgerätehaus

    Stadtteil Sachsenhausen

    Am Oberen Tor 13 (städtischer Bauhof)

    Stadtteil Waldeck

    Pfeifenstraße

    Desweiteren können auch Sammelbehälter von anderen Organisationen und Firmen auf privaten Parkplätzen von Verbrauchermärkten stehen.

    Altkleider, Textilien und Schuhe gehören nicht zum Abfall.

    Tragbare Bekleidung, Wäsche, Strickwaren, Hüte, Heimtextilien aller Art sowie paarweise gebündelte Schuhe werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.

    Die gesammelten Textilien werden an Bedürftige kostenlos ausgegeben oder für Katastrophenfälle bevorratet.

    An folgenden Stellen stehen Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):

    Stadtteil Freienhagen

    hinter der Stadthalle (bei den Altglascontainern)

    Stadtteil Höringhausen

    Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)

    Stadtteil Netze

    Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus

    Stadtteil Nieder-Werbe

    am Feuerwehrgerätehaus

    Stadtteil Sachsenhausen

    Am Oberen Tor 13 (städtischer Bauhof)

    Stadtteil Waldeck

    Pfeifenstraße

    Desweiteren können auch Sammelbehälter von anderen Organisationen und Firmen auf privaten Parkplätzen von Verbrauchermärkten stehen.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altreifen

    Bei Altreifen haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Altreifensammlung abzugeben.

    Die Einsammlungstermine finden Sie hier bzw. im Müllkalender hier auf unserer Homepage.

    In kleineren Mengen können diese auch zu den üblichen Öffnungszeiten am Bauhof abgegeben werden.

    Preise hierzu erfragen Sie bitte bei der

    Firma
    Altreifenentsorgung
    Jörg Krautwald
    Hauptstraße 4
    37235 Hessisch Lichtenau
    Tel. 05602/3253
    Mobil 0173/2867548

    Bei Altreifen haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Altreifensammlung abzugeben.

    Die Einsammlungstermine finden Sie hier bzw. im Müllkalender hier auf unserer Homepage.

    In kleineren Mengen können diese auch zu den üblichen Öffnungszeiten am Bauhof abgegeben werden.

    Preise hierzu erfragen Sie bitte bei der

    Firma
    Altreifenentsorgung
    Jörg Krautwald
    Hauptstraße 4
    37235 Hessisch Lichtenau
    Tel. 05602/3253
    Mobil 0173/2867548

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Batterien

    Der Handel ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.

    Außerdem gibt es Sammelbehälter in folgenden Gebäuden:

    Rathaus, Am Rathaus 1, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten

    Bürger- und Tourismusbüro, Marktplatz 13, Stadtteil Waldeck, während der Öffnungszeiten

    Städtischer Bauhof, Am Oberen Tor 13, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten


    Auto- und Motorradbatterien sind beim Handel abzugeben.

    Der Handel ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.

    Außerdem gibt es Sammelbehälter in folgenden Gebäuden:

    Rathaus, Am Rathaus 1, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten

    Bürger- und Tourismusbüro, Marktplatz 13, Stadtteil Waldeck, während der Öffnungszeiten

    Städtischer Bauhof, Am Oberen Tor 13, Stadtteil Sachsenhausen, während der Öffnungszeiten


    Auto- und Motorradbatterien sind beim Handel abzugeben.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt

    Es wird kein Baum- und Strauchschnitt mehr von Grundstücken durch unser Bauhofpersonal abgeholt.
    Sie haben jedoch die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung am

    Städtischen Bauhof,
    Am Oberen Tor 13,
    Stadtteil Sachsenhausen

    Wurzeln werden nur angenommen, wenn sie vollständig von Erde befreit sind.

    Es wird kein Baum- und Strauchschnitt mehr von Grundstücken durch unser Bauhofpersonal abgeholt.
    Sie haben jedoch die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung am

    Städtischen Bauhof,
    Am Oberen Tor 13,
    Stadtteil Sachsenhausen

    Wurzeln werden nur angenommen, wenn sie vollständig von Erde befreit sind.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall

    Diese Abfälle können auf der Mülldeponie in Diemelsee-Flechtdorf abgegeben werden.

    Weitere Infos finden Sie hier:

    Zum Bauschutt gehören u. a.
    Beton, Dachziegel, Grabsteine, Hohlblocksteine, Kalksteine, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.), Sandsteine, Ziegelsteine, Waschbetonplatten

    Nicht zum Bauschutt gehören u. a.
    teerhaltige Stoffe (z. B. Dachpappe), mineralstoffhaltige Dämmstoffe (Asbest, Eternit, Glaswolle), Glasbausteine, Holz, Kunststoffe, Metall, Rigipsplatten, Kabelreste, Spülkästen, Tapetenreste, Gipskarton, Rollläden, Restmüll oder Verpackungsmaterial

    Diese Abfälle können auf der Mülldeponie in Diemelsee-Flechtdorf abgegeben werden.

    Weitere Infos finden Sie hier:

    Zum Bauschutt gehören u. a.
    Beton, Dachziegel, Grabsteine, Hohlblocksteine, Kalksteine, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.), Sandsteine, Ziegelsteine, Waschbetonplatten

    Nicht zum Bauschutt gehören u. a.
    teerhaltige Stoffe (z. B. Dachpappe), mineralstoffhaltige Dämmstoffe (Asbest, Eternit, Glaswolle), Glasbausteine, Holz, Kunststoffe, Metall, Rigipsplatten, Kabelreste, Spülkästen, Tapetenreste, Gipskarton, Rollläden, Restmüll oder Verpackungsmaterial

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Papier

    In die Blaue Tonne gehören:

    unverschmutzte Zeitungen und Illustrierte
    Prospekte
    Bücher
    Schreib- und Computerpapier
    Pappe
    Packpapier
    Kataloge

    Nicht in die Blaue Tonne gehören:

    Tapetenreste und Kohlepapier
    kunststoff- und metallbeschichtetes Papier
    Milch- oder Safttüten
    Windeln und verschmutztes Papier
    Teerpappe
    Hygienepapier

    In die Blaue Tonne gehören:

    unverschmutzte Zeitungen und Illustrierte
    Prospekte
    Bücher
    Schreib- und Computerpapier
    Pappe
    Packpapier
    Kataloge

    Nicht in die Blaue Tonne gehören:

    Tapetenreste und Kohlepapier
    kunststoff- und metallbeschichtetes Papier
    Milch- oder Safttüten
    Windeln und verschmutztes Papier
    Teerpappe
    Hygienepapier

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll

    In die Restmülltonne gehören:

    Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.

    Windeln
    stark verschmutzte Verpackungen
    Porzellan und Tonwaren
    Kehrricht und Staubsaugerbeutel
    mit Fett verschmutztes Papier
    defekte Glühlampen
    Hunde- und Katzenstreu
    Fenster- und Spiegelglas
    Asche

    Nicht in die Restmülltonne gehören:

    alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
    Sondermüll
    Elektrogeräte
    Batterien
    Medikamente
    Bauschutt
    Tierkadaver
    Altkleider, Textilien und Schuhe

    Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.

    In die Restmülltonne gehören:

    Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.

    Windeln
    stark verschmutzte Verpackungen
    Porzellan und Tonwaren
    Kehrricht und Staubsaugerbeutel
    mit Fett verschmutztes Papier
    defekte Glühlampen
    Hunde- und Katzenstreu
    Fenster- und Spiegelglas
    Asche

    Nicht in die Restmülltonne gehören:

    alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
    Sondermüll
    Elektrogeräte
    Batterien
    Medikamente
    Bauschutt
    Tierkadaver
    Altkleider, Textilien und Schuhe

    Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll

    Zum Sondermüll gehören z. B.

    Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger

    Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.

    Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?

    Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.

    Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.

    Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.

    Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.

    Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.

    Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?

    Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.

    Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.

    Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.

    Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.

    Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.

    Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.

    Zum Sondermüll gehören z. B.

    Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger

    Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.

    Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?

    Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.

    Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.

    Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.

    Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.

    Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.

    Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?

    Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.

    Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.

    Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.

    Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.

    Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.

    Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sperrmüll

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

    Dies sind Gegenstände wie z. B.:

    unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)

    Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten

    Teppiche und Teppichreste

    sonstige Einrichtungsgegenstände

    Kunststoffwannen und -fässer

    Fahrräder

    Kinderspielzeuge

    Lampen

    uß- und Gardinenleisten

    Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

    Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:

    Kfz-Teile und Altreifen

    Garten- und Grünabfälle

    mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke

    schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke

    Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas

    Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien

    Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

    Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.

    Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

    Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

    Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

    Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

    Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

    Dies sind Gegenstände wie z. B.:

    unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)

    Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten

    Teppiche und Teppichreste

    sonstige Einrichtungsgegenstände

    Kunststoffwannen und -fässer

    Fahrräder

    Kinderspielzeuge

    Lampen

    uß- und Gardinenleisten

    Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

    Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:

    Kfz-Teile und Altreifen

    Garten- und Grünabfälle

    mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke

    schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke

    Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas

    Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien

    Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (links) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

    Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.

    Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

    Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

    Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

    Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

    Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Verpackungen

    In die Gelbe Tonne gehören:

    alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.

    Joghurtbecher, Milch- und Safttüten, Zahnpastatuben, Dosen, Shampoobehälter, Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet), Kunststoff- und Plastikverpackungen, Konservendosen, Getränkedosen, leere Plastikflaschen, Styroporverpackungen

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

    Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier, Einwegspritzen und Kanülen, Infusionsflaschen, PU-Schaumdosen (auch restentleert),  Metallschrott, Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Styropor-Dämmmaterial

    Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.

    In die Gelbe Tonne gehören:

    alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.

    Joghurtbecher, Milch- und Safttüten, Zahnpastatuben, Dosen, Shampoobehälter, Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet), Kunststoff- und Plastikverpackungen, Konservendosen, Getränkedosen, leere Plastikflaschen, Styroporverpackungen

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

    Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier, Einwegspritzen und Kanülen, Infusionsflaschen, PU-Schaumdosen (auch restentleert),  Metallschrott, Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug, Styropor-Dämmmaterial

    Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.

    Hinweise für Waldeck: Abfallgebühren

    Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

    Biotonnen

    120 l  56,67 Euro pro Jahr

    240 l  113,33 Euro pro Jahr

    1.100 l  519,44 Euro pro Jahr


    Altpapier

    240 l  17,09 Euro pro Jahr

    1,1 cbm  78,34 Euro pro Jahr


    Restmüll

    80 l  51,10 Euro pro Jahr

    120 l  76,65 Euro pro Jahr

    240 l  153,30 Euro pro Jahr

    1.100 l  702,60 Euro pro Jahr

    Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

    Biotonnen

    120 l  56,67 Euro pro Jahr

    240 l  113,33 Euro pro Jahr

    1.100 l  519,44 Euro pro Jahr


    Altpapier

    240 l  17,09 Euro pro Jahr

    1,1 cbm  78,34 Euro pro Jahr


    Restmüll

    80 l  51,10 Euro pro Jahr

    120 l  76,65 Euro pro Jahr

    240 l  153,30 Euro pro Jahr

    1.100 l  702,60 Euro pro Jahr

    Hinweise für Waldeck: Baum- und Strauchschnitt

    Hinweise für Waldeck: Bauschutt und Baustellenabfall

    Hinweise für Waldeck: Papier, Abfallentsorgung

    Hinweise für Waldeck: Restmüll, Abfallentsorgung

    Online-Dienst

    Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)

    ID: L100001_384886159

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Webservice, Stadt Waldeck)

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Webservice, Stadt Waldeck)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Mulic, Amira)

    Stichwörter

    Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)