Abfallgebühr Festsetzung
    99001001002000

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Stundung der Abgaben und Gebühren

    ID: L100001_383363695

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    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2022

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuental

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06693 80386-0

    Fax: 06693 80386-25

    E-Mail: gemeindeverwaltung@neuental.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Neuental - Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06693 80386-15

    E-Mail: dreher@neuental.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Neuental - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06693 80386-14

    E-Mail: ristau@neuental.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Neuental - Gemeindekasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06693 80386-19

    Telefon Festnetz: 06693 80386-26

    Fax: 066693 80386-25

    E-Mail: peterson@neuental.de

    E-Mail: felk@neuental.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllgebühr, Müllpreise, kommunale Abgaben, HMUKLV, Müllgebühren, Abfallgebühr, Abfallpreise, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019