Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Marburg: Abfallgebühren
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Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Marburg: Abfallgebühren
Abfallgebühren für private Haushalte:
Für private Haushalte werden die Abfallgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet. Grundsätzlich wird der Restabfall 14tägig abgefahren. Eine Ausnahme sind die verkürzten Leerungszyklen in der Oberstadt. Sofern nur wenig Restabfall in einem Haushalt anfällt, kann auf die 4wöchige Leerung umgestellt werden. Das führt zu einer Gebührenersparnis. Dazu trägt die Getrenntsammlung von Altpapier, Bio- und Verpackungsabfällen bei.
Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018:
- 8,19 Euro pro Person und Monat bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
- 6,55 Euro pro Person und Monat bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne;
- die Mindestgebühr beträgt monatlich 12,29 Euro bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
- die Mindestgebühr beträgt monatlich 9,81 Euro bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne.
Sozialklausel:
Wir weisen darauf hin, dass für Familienverbände, in denen 3 und mehr Kinder unter 16 Jahren leben, die Müllabfuhrgebühr auf schriftlichen Antrag für das Dritte und jedes weitere Kind erlassen werden kann.
Abfallgebühren für Gewerbebetriebe:
Für Gewerbebetriebe richten sich die Müllabfuhrgebühren nach Art und Anzahl der aufgestellten Gefäße. Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018 im Einzelnen:
- 28,80 Euro monatlich pro 120-Liter-Restmülltonne
- 42,00 Euro monatlich pro 240-Liter-Restmülltonne
- 200,16 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Restmüllcontainer
- 492,91 Euro monatlich pro 3.000-Liter-Restmüllcontainer
- 821,61 Euro monatlich pro 5.000-Liter-Restmüllcontainer
- 2,88 Euro monatlich pro 120-Liter-Altpapiertonne
- 4,20 Euro monatlich pro 240-Liter-Altpapiertonne
- 20,01 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Altpapiercontainer
- 5,76 Euro monatlich pro 120-Liter-Biotonne
- 8,40 Euro monatlich pro 240-Liter-Biotonne
Abfallgebühren für private Haushalte:
Für private Haushalte werden die Abfallgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet. Grundsätzlich wird der Restabfall 14tägig abgefahren. Eine Ausnahme sind die verkürzten Leerungszyklen in der Oberstadt. Sofern nur wenig Restabfall in einem Haushalt anfällt, kann auf die 4wöchige Leerung umgestellt werden. Das führt zu einer Gebührenersparnis. Dazu trägt die Getrenntsammlung von Altpapier, Bio- und Verpackungsabfällen bei.
Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018:
- 8,19 Euro pro Person und Monat bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
- 6,55 Euro pro Person und Monat bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne;
- die Mindestgebühr beträgt monatlich 12,29 Euro bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
- die Mindestgebühr beträgt monatlich 9,81 Euro bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne.
Sozialklausel:
Wir weisen darauf hin, dass für Familienverbände, in denen 3 und mehr Kinder unter 16 Jahren leben, die Müllabfuhrgebühr auf schriftlichen Antrag für das Dritte und jedes weitere Kind erlassen werden kann.
Abfallgebühren für Gewerbebetriebe:
Für Gewerbebetriebe richten sich die Müllabfuhrgebühren nach Art und Anzahl der aufgestellten Gefäße. Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018 im Einzelnen:
- 28,80 Euro monatlich pro 120-Liter-Restmülltonne
- 42,00 Euro monatlich pro 240-Liter-Restmülltonne
- 200,16 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Restmüllcontainer
- 492,91 Euro monatlich pro 3.000-Liter-Restmüllcontainer
- 821,61 Euro monatlich pro 5.000-Liter-Restmüllcontainer
- 2,88 Euro monatlich pro 120-Liter-Altpapiertonne
- 4,20 Euro monatlich pro 240-Liter-Altpapiertonne
- 20,01 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Altpapiercontainer
- 5,76 Euro monatlich pro 120-Liter-Biotonne
- 8,40 Euro monatlich pro 240-Liter-Biotonne
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Abfallgebühren
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr