Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Marburg: Abfallgebühren

    Allgemeine Informationen


    © DBM, Sonja Stender

    Abfallgebühren in der Universitätsstadt Marburg

    In Marburg werden die Abfallgebühren pro Person und Monat erhoben (im Gegensatz zur gefäßbezogenen Veranlagung für Gewerbebetriebe).
    Grundsätzlich gilt für Restabfall der 14-tägliche Abfuhrrhythmus. Eine Ausnahme sind die verkürzten Leerungszyklen in der Oberstadt.
    Durch die Getrenntsammlung von Altpapier, Bio- und Verpackungsabfällen sinkt das Hausmüllvolumen und der Abfuhrrhythmus kann auf eine 4-wöchentliche Leerung umgestellt werden. Das spart Geld.

    Höhe der Abfallgebühren

    Ab 1. Januar 2018 gelten für private Haushalte folgende Gebührensätze:

    • 14-tägliche Restabfallabfuhr: 8,19 EURO / Person / Monat
    • 4-wöchentliche Restabfallabfuhr: 6,55 EURO / Person / Monat


    Was Sie für Ihre Abfallgebühren bekommen

    Mit den Abfallgebühren werden u. a. folgende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger finanziert:

    • Abholung von Restabfall, Altpapier und Bioabfall
    • Abholung von Sperrmüll (2 mal im Jahr kostenlos)
    • Abholung von Ast- und Heckenschnitt (das Grundstücken muss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung angeschlossen sein, für jede angefangene Wagenladung (8 cbm) entfällt eine Gebühr von 6,80 EURO
    • kostenlose Wertstoffabgabe auf dem Lagergelände "Am Krekel"
    • die Bereitstellung der Sammelgefäße
    • Abfallberatung


    Die Abfallgefäße

    Die Größe der Abfallgefäße für Restabfall richtet sich nach der Anzahl der Personen, die dieses nutzen.

    Personenanzahl

    Abfallgefäße

    1 - 4

    120 l

    5 - 7

    240 l

    8 - 10

    120 l + 240 l

    11 - 13

    2 x 240 l

    14 - 16

    2 x 240 l + 120 l

    17 - 19

    3 x 240 l

    22 - 22

    3 x 240 l + 120 l

    23 - 25

    4 x 240 l

    ab 26

    1,1 cbm Container

    Wertstoffgefäße (Altpapier- und Biotonne, Gelbe Säcke) sind gebührenfrei. Zusätzliche Wertstoffgefäße können beim Fachdienst Finanzservice bestellt werden und wirken sich NICHT auf die Höhe ihrer Abfallgebühren aus.

    © DBM, Sonja Stender
    Der Gelbe Sack

    Die Verwertung von Verpackungsabfällen (Gelber Sack) ist kein Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung und wird nicht über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert. Stattdessen zahlen die Endverbraucher/innen schon beim Kauf für die Entsorgung dieser Verpackungen, da im Kaufpreis der Milchtüten, Joghurtbecher u. ä. bereits ein Aufschlag enthalten ist, mit dem das Duale System Deutschland die Einsammlung und Verwertung der Verpackungen organisiert und finanziert.



    Online-Dienst

    Anträge zum Abfallbehälter

    ID: L100001_385152702

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren. Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marburg: Abfallgebühren

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    HMUKLV, Müllgebühr, Müllpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Müll, Entsorgung, Abfall, Abfallpreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English