Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Marburg: Abfallgebühren
Abfallgebühren in der Universitätsstadt Marburg
In Marburg werden die Abfallgebühren pro Person und Monat erhoben (im Gegensatz zur gefäßbezogenen Veranlagung für Gewerbebetriebe).
Grundsätzlich gilt für Restabfall der 14-tägliche Abfuhrrhythmus. Eine Ausnahme sind die verkürzten Leerungszyklen in der Oberstadt.
Durch die Getrenntsammlung von Altpapier, Bio- und Verpackungsabfällen sinkt das Hausmüllvolumen und der Abfuhrrhythmus kann auf eine 4-wöchentliche Leerung umgestellt werden. Das spart Geld.
Höhe der Abfallgebühren
Ab 1. Januar 2018 gelten für private Haushalte folgende Gebührensätze:
- 14-tägliche Restabfallabfuhr: 8,19 EURO / Person / Monat
- 4-wöchentliche Restabfallabfuhr: 6,55 EURO / Person / Monat
Was Sie für Ihre Abfallgebühren bekommen
Mit den Abfallgebühren werden u. a. folgende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger finanziert:
- Abholung von Restabfall, Altpapier und Bioabfall
- Abholung von Sperrmüll (2 mal im Jahr kostenlos)
- Abholung von Ast- und Heckenschnitt (das Grundstücken muss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung angeschlossen sein, für jede angefangene Wagenladung (8 cbm) entfällt eine Gebühr von 6,80 EURO
- kostenlose Wertstoffabgabe auf dem Lagergelände "Am Krekel"
- die Bereitstellung der Sammelgefäße
- Abfallberatung
Die Abfallgefäße
Die Größe der Abfallgefäße für Restabfall richtet sich nach der Anzahl der Personen, die dieses nutzen.
Personenanzahl
Abfallgefäße
1 - 4
120 l
5 - 7
240 l
8 - 10
120 l + 240 l
11 - 13
2 x 240 l
14 - 16
2 x 240 l + 120 l
17 - 19
3 x 240 l
22 - 22
3 x 240 l + 120 l
23 - 25
4 x 240 l
ab 26
1,1 cbm Container
Wertstoffgefäße (Altpapier- und Biotonne, Gelbe Säcke) sind gebührenfrei. Zusätzliche Wertstoffgefäße können beim Fachdienst Finanzservice bestellt werden und wirken sich NICHT auf die Höhe ihrer Abfallgebühren aus.
© DBM, Sonja Stender
Der Gelbe Sack
Die Verwertung von Verpackungsabfällen (Gelber Sack) ist kein Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung und wird nicht über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert. Stattdessen zahlen die Endverbraucher/innen schon beim Kauf für die Entsorgung dieser Verpackungen, da im Kaufpreis der Milchtüten, Joghurtbecher u. ä. bereits ein Aufschlag enthalten ist, mit dem das Duale System Deutschland die Einsammlung und Verwertung der Verpackungen organisiert und finanziert.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Abfallgebühren
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
HMUKLV, Müllgebühr, Müllpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Müll, Entsorgung, Abfall, Abfallpreise