Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Marburg: Abfallgebühren

    Allgemeine Informationen


    © DBM, Sonja Stender



    Allgemeine Informationen


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    Online-Dienst

    Anträge zum Abfallbehälter

    ID: L100001_385152702

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2023 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22), - auch kurz Steueramt genannt - gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren. Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Marburg: Abfallgebühren

    Abfallgebühren für private Haushalte:

    Für private Haushalte werden die Abfallgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet. Grundsätzlich wird der Restabfall 14tägig abgefahren. Eine Ausnahme sind die verkürzten Leerungszyklen in der Oberstadt. Sofern nur wenig Restabfall in einem Haushalt anfällt, kann auf die 4wöchige Leerung umgestellt werden. Das führt zu einer Gebührenersparnis. Dazu trägt die Getrenntsammlung von Altpapier, Bio- und Verpackungsabfällen bei.

    Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018:

    • 8,19 Euro pro Person und Monat bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
    • 6,55 Euro pro Person und Monat bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne;
    • die Mindestgebühr beträgt monatlich 12,29 Euro bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
    • die Mindestgebühr beträgt monatlich 9,81 Euro bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne.

    Sozialklausel:

    Wir weisen darauf hin, dass für Familienverbände, in denen 3 und mehr Kinder unter 16 Jahren leben, die Müllabfuhrgebühr auf schriftlichen Antrag für das Dritte und jedes weitere Kind erlassen werden kann.

    Abfallgebühren für Gewerbebetriebe:

    Für Gewerbebetriebe richten sich die Müllabfuhrgebühren nach Art und Anzahl der aufgestellten Gefäße. Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018 im Einzelnen:

    • 28,80 Euro monatlich pro 120-Liter-Restmülltonne  
    • 42,00 Euro monatlich pro 240-Liter-Restmülltonne
    • 200,16 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Restmüllcontainer 
    • 492,91 Euro monatlich pro 3.000-Liter-Restmüllcontainer
    • 821,61 Euro monatlich pro 5.000-Liter-Restmüllcontainer
    • 2,88 Euro monatlich pro 120-Liter-Altpapiertonne
    • 4,20 Euro monatlich pro 240-Liter-Altpapiertonne  
    • 20,01 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Altpapiercontainer
    • 5,76 Euro monatlich pro 120-Liter-Biotonne
    • 8,40 Euro monatlich pro 240-Liter-Biotonne   

    Abfallgebühren für private Haushalte:

    Für private Haushalte werden die Abfallgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet. Grundsätzlich wird der Restabfall 14tägig abgefahren. Eine Ausnahme sind die verkürzten Leerungszyklen in der Oberstadt. Sofern nur wenig Restabfall in einem Haushalt anfällt, kann auf die 4wöchige Leerung umgestellt werden. Das führt zu einer Gebührenersparnis. Dazu trägt die Getrenntsammlung von Altpapier, Bio- und Verpackungsabfällen bei.

    Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018:

    • 8,19 Euro pro Person und Monat bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
    • 6,55 Euro pro Person und Monat bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne;
    • die Mindestgebühr beträgt monatlich 12,29 Euro bei 14-täglicher Leerung der Restmülltonne;
    • die Mindestgebühr beträgt monatlich 9,81 Euro bei 4-wöchentlicher Leerung der Restmülltonne.

    Sozialklausel:

    Wir weisen darauf hin, dass für Familienverbände, in denen 3 und mehr Kinder unter 16 Jahren leben, die Müllabfuhrgebühr auf schriftlichen Antrag für das Dritte und jedes weitere Kind erlassen werden kann.

    Abfallgebühren für Gewerbebetriebe:

    Für Gewerbebetriebe richten sich die Müllabfuhrgebühren nach Art und Anzahl der aufgestellten Gefäße. Die Gebühren betragen seit dem 01.01.2018 im Einzelnen:

    • 28,80 Euro monatlich pro 120-Liter-Restmülltonne
    • 42,00 Euro monatlich pro 240-Liter-Restmülltonne
    • 200,16 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Restmüllcontainer
    • 492,91 Euro monatlich pro 3.000-Liter-Restmüllcontainer
    • 821,61 Euro monatlich pro 5.000-Liter-Restmüllcontainer
    • 2,88 Euro monatlich pro 120-Liter-Altpapiertonne
    • 4,20 Euro monatlich pro 240-Liter-Altpapiertonne
    • 20,01 Euro monatlich pro 1.100-Liter-Altpapiercontainer
    • 5,76 Euro monatlich pro 120-Liter-Biotonne
    • 8,40 Euro monatlich pro 240-Liter-Biotonne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Mulic, Amira)

    Stichwörter

    Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)