Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Stadtreinigungs- und Fuhramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Termine nur nach telefonischer Absprache
Kontakt
Formulare
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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