Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Online-Dienst
Abfallbehälter - gemeinsame Nutzung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Betriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kundenservice Betriebshof Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 15.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Friedhofsverwaltung am Waldfriedhof Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung! Recyclinghof, Georg-Schaeffler-Straße Montag, Dienstag, Donnerstag 07.15 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 07.15 Uhr - 12.00 Uhr Samstag 07.15 Uhr - 13.00 Uhr Recyclinghof Ober-Eschbach, Am Sauereck Montag und Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 12.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag 08.15 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz ,  Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Kompostierbarer Abfall, Abfallentsorgung, Abfallberatung, Unrat, Schutt, Unratberatung, Dreckberatung, Grünabfall, Sperrmüll, Kompostierbare Abfälle, Recycling, Bioabfall, Hausmüll, Kompost, Mülltonnen tauschen, Gartenabfall, Restabfall, Pflanzenabfälle, Pflanzenabfall, Abfallbehälter tauschen, Bauschutt, HMUKLV, Gewerbeabfall, Gartenabfälle, Mülltonnentausch, Elektroschrott, Schrottberatung, Siedlungsabfall, Grünabfälle