Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Online-Dienst

    SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Zweitwohnungsteuer online erteilen

    ID: L100001_379878198

    Beschreibung

    Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service

    • Angaben der zahlungspflichtigen Person(en)
    • Angaben der kontoinhabenden Personen(en)
    • IBAN und BIC des Zahlungskontos
    • Kassenzeichen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2022

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer  

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Str. 27

    34117 Kassel

    (Hansa-Haus)

    Öffnungszeiten

    Vorsprache ausschließlich innerhalb der offenen Sprechzeiten.

    Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache für Ausnahmefälle möglich.

    Kontaktperson

    • Frau Malin Hustadt
    • Frau Malgorzata Fischer

    Stichwörter

    Hundesteuer, Gewerbesteuer, Automatensteuer, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 20.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Gemeindesteuern, Zweitwohnungssteuer, Wohnungswesen, Wohnung Anmeldung, Wohnung anmelden, Wohnung, Wohnungsummeldung, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnungsabgabe, Zweitwohnsitzsteuer, Steuer, Meldebehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019