Zweitwohnungssteuer bezahlen
Kommunen in Hessen entscheiden eigenständig über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen: Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa für alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen überwiegend nutzen oder für Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Stadt Eltville am Rhein - Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
(Hausanschrift: Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim)
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06722 701182
Telefon Festnetz: 06722 701185
E-Mail: stadtkasse@geisenheim.de
E-Mail: steueramt@geisenheim.de
Kontaktperson
Frau Susanne Kühn
Internet
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.09.2025
Stichwörter
Meldebehörde, Wohnungsummeldung, Gemeindesteuern, Wohnung anmelden, Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Wohnung Anmeldung, Steuer, Wohnung, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, Wohnungswesen