Zweitwohnungsteuer bezahlen
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern
Beschreibung
Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine
offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre
Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die
entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
Vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de
Kommunale Steuern:
kassensteueramt@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Internet
Weitere Informationen
Kämmerei, Kasse und Steuern
Beschreibung
Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine
offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre
Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die
entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
(Stadtverwaltung Offenbach)
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
Vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de
Kommunale Steuern:
kassensteueramt@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Kontaktperson
Herr Hmaidoush
Stichwörter
Stadtkasse, Steueramt, Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsstelle
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 20.03.2014
Stichwörter
Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Zweitwohnsitzsteuer, Gemeindesteuern, Wohnungswesen, Wohnung Anmeldung, Wohnung anmelden, Zweitwohnung, Wohnungsummeldung, Zweitwohnungsabgabe, Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnung, Steuer, Wohnung, Meldebehörde