Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Zweitwohnungssteuer

    Online-Dienst

    Zweitwohnungssteuer

    ID: L100001_409886689

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2024 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer  

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt

    Adresse

    Postanschrift

    60275 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
    Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)

    Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)

    Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)

    Telefon: +49 69 212-36742(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)

    Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)

    Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)

    Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)

    Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)

    E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de(Hotline allgemein)

    E-Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de(Vollstreckung)

    E-Mail: rechnungseingang@stadt-frankfurt.de(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)

    E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbe)

    E-Mail: grundabgaben.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)

    E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    E-Mail: tourismusbeitrag.amt21@stadt-frankfurt.de(Tourismusbeitrag)

    E-Mail: zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Zweitwohnungssteuer)

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 20.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Zweitwohnsitzsteuer, Gemeindesteuern, Wohnungswesen, Wohnung Anmeldung, Wohnung anmelden, Zweitwohnung, Wohnungsummeldung, Zweitwohnungsabgabe, Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnung, Steuer, Wohnung, Meldebehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)