Zweitwohnungssteuer bezahlen
Kommunen in Hessen entscheiden eigenständig über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen: Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa für alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen überwiegend nutzen oder für Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Hinweise für Frankfurt am Main: Zweitwohnungssteuer
Online-Dienst
Erklärung der Zweitwohnungssteuer
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner
Kassen- und Steueramt Sonstige Steuern
Adresse
Hausanschrift
Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Haltestellen
- Haltestelle: Konstablerwache/ Eschenheimer Tor
Linien:- S-Bahn: Linie alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache
- U-Bahn: Linie Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor
- U-Bahn: Linie Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Mo – Do: 07:30 – 16:00 Uhr, Fr: 07:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 212-34100
Internet
Formulare
Zweitwohnungssteuer
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)
Telefon Festnetz: +49 69 212-44112(Vollstreckung)
Telefon Festnetz: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)
Telefon Festnetz: +49 69 212-36742(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)
Telefon Festnetz: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
Telefon Festnetz: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)
Telefon Festnetz: +49 69 212-74512(Grundsteuer)
Telefon Festnetz: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
Telefon Festnetz: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
Telefon Festnetz: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)
Telefon Festnetz: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)
E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de(Hotline allgemein)
E-Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de(Vollstreckung)
E-Mail: rechnungseingang@stadt-frankfurt.de(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)
E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbe)
E-Mail: grundabgaben.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)
E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
E-Mail: tourismusbeitrag.amt21@stadt-frankfurt.de(Tourismusbeitrag)
E-Mail: zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Zweitwohnungssteuer)
Internet
Formulare
Zweitwohnungssteuer
Antrag auf Stundung
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.09.2025
Stichwörter
Steuer, Wohnung, Meldebehörde, Wohnung Anmeldung, Wohnung anmelden, Wohnungsummeldung, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, Zweitwohnsitzsteuer, Wohnungswesen, Gemeindesteuern, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnung, Zweitwohnung