Zweitwohnungssteuer Festsetzung
    99102017002000

    Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Kommunen in Hessen entscheiden eigenständig über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
     
    In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.


    Ausnahmen: Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa für alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen überwiegend nutzen oder für Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen.


    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Zweitwohnungssteuer

    Online-Dienst

    Erklärung der Zweitwohnungssteuer

    ID: L100001_409886689

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2024
    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer  

    Ansprechpartner

    Kassen- und Steueramt Sonstige Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15
    60313 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Konstablerwache/ Eschenheimer Tor
      Linien:
      • S-Bahn: Linie alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache
      • U-Bahn: Linie Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor
      • U-Bahn: Linie Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
    Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

    Mo – Do: 07:30 – 16:00 Uhr, Fr: 07:30 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15
    60313 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
    Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-44112(Vollstreckung)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-36742(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-74512(Grundsteuer)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)

    E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de(Hotline allgemein)

    E-Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de(Vollstreckung)

    E-Mail: rechnungseingang@stadt-frankfurt.de(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)

    E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbe)

    E-Mail: grundabgaben.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)

    E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    E-Mail: tourismusbeitrag.amt21@stadt-frankfurt.de(Tourismusbeitrag)

    E-Mail: zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Zweitwohnungssteuer)

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 03.09.2025

    Stichwörter

    Steuer, Wohnung, Meldebehörde, Wohnung Anmeldung, Wohnung anmelden, Wohnungsummeldung, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, Zweitwohnsitzsteuer, Wohnungswesen, Gemeindesteuern, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnung, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019