Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung
Eine amtliche Meldebestätigung bekommen Sie am Tag Ihrer An- bzw. Abmeldung gebührenfrei ausgehändigt.
Jede weitere Bestätigung über den Wohnsitz ist per Definition eine Meldebescheinigung und muss kostenpflichtig beantragt werden.
Eine amtliche Meldebestätigung bekommen Sie am Tag Ihrer An- bzw. Abmeldung gebührenfrei ausgehändigt.
Jede weitere Bestätigung über den Wohnsitz ist per Definition eine Meldebescheinigung und muss kostenpflichtig beantragt werden.
Online-Dienste
Meldebescheinigung: Beantragung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Meldebescheinigung: Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-241
E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Taunusstein: Meldebestätigung Ausstellung
- § 24 BMG
- § 24 BMG
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis