amtliche Meldebestätigung Ausstellung
    99115003012000

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Anmeldung Meldeschein

    ID: L100001_417125809

    Beschreibung

    Anmeldung Meldeschein

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2025

    Technisch geändert am 31.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100001_417125814

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    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2025

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100001_417125815

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    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2025

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Kronberg - Bürgerbüro FR 21

    Beschreibung

    Seit dem 1. Mai 2025 werden biometrische Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital akzeptiert. Das bedeutet, dass Fotos für diese Ausweisdokumente entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen digital und medienbruchfrei übermittelt werden müssen. Gedruckte Passbilder werden nicht mehr akzeptiert. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

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    Besucheranschrift

    Berliner Platz 3-5

    61476 Kronberg im Taunus

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Jeden 1. und 3. Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr


    Online Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06173 703-0

    Fax: 06173 703-1907

    E-Mail: buergerbuero@kronberg.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019