Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
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Anmeldung Meldeschein
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Bürgerbüro FR 21
Beschreibung
Seit dem 1. Mai 2025 werden biometrische Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital akzeptiert. Das bedeutet, dass Fotos für diese Ausweisdokumente entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen digital und medienbruchfrei übermittelt werden müssen. Gedruckte Passbilder werden nicht mehr akzeptiert.
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis