Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweise für Darmstadt: Meldebescheinigung
Auf Antrag (siehe auch die nebenstehenden Onlinedienste) stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
Die Meldebescheinigung kann formlos per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.
Wichtig: Bei Beantragung ist der Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland oder Rentenzwecke) anzugeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Bescheinigungen nur per Post übersendet. Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen!
Auf Antrag (siehe auch die nebenstehenden Onlinedienste) stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
Die Meldebescheinigung kann formlos per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.
Wichtig: Bei Beantragung ist der Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland oder Rentenzwecke) anzugeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Bescheinigungen nur per Post übersendet. Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen!
Online-Dienste
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Beantragung einer Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Donnerstag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Hinweis für die offenen Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt: Meldebescheinigung
- Personalausweis / Reisepass / Identitätsausweis bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Bei Vertretung durch eine andere Person: Vollmacht und beide Ausweise. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschriften auf der Vollmacht müssen mit den Unterschriften auf dem Dokument übereinstimmen.
- Personalausweis / Reisepass / Identitätsausweis bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Bei Vertretung durch eine andere Person: Vollmacht und beide Ausweise. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschriften auf der Vollmacht müssen mit den Unterschriften auf dem Dokument übereinstimmen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise für Darmstadt: Meldebescheinigung
- 10.- Euro
- 50.- Euro bei Zugriff auf Daten vor 1983
- 10.- Euro
- 50.- Euro bei Zugriff auf Daten vor 1983
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis