Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Lauterbach (Hessen): Hundesteuer
Sie haben die Möglichkeit uns direkt bei der Anmeldung Ihres Hundes ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um die Hundesteuer jährlich abbuchen zu lassen.
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Halten und Führen gefährlicher Hunde
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Hundesteuer Antrag auf Anmeldung
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Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
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Hundesteuer-Ersatzmarke
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SEPA-Lastschriftmandat
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Steuern, Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06641 184-199
Formulare
Einzugsermächtigung
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Lauterbach (Hessen): Hundesteuer
Steuer ab 84.0 EUR bis 900.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für den ersten Hund: Steuer 84.0 EUR
für den zweiten Hund: Steuer 96.0 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund: Steuer 120.0 EUR
für einen gefährlichen Hund: Steuer 900.0 EUR
Ersatz-Hundesteuermarke: Gebühr 5.0 EUR
Steuer ab 84.00 EUR bis 900.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für den ersten Hund: Steuer 84.00 EUR
für den zweiten Hund: Steuer 96.00 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund: Steuer 120.00 EUR
für einen gefährlichen Hund: Steuer 900.00 EUR
Ersatz-Hundesteuermarke: Gebühr 5.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden