Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienste
Hund: Anmeldung (inkl. gefährlicher Hund)
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hund: Beantragung digitale Hundemarke (für bereits angemeldete Hunde)
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Hund abmelden
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Erhebung von Steuern & Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Kontaktperson
Frau Simone Dauber
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit unserer Satzung (siehe "Dokumente")
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit unserer Satzung (siehe "Dokumente")
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Sie können Ihren Hund über die weiter oben angezeigten Online-Services oder auch persönlich durch Vorsprache oder schriftlich anmelden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden. Bei Vorlage einer digitalen Hundesteuermarke gilt die Pflicht zur Anbringung einer Hundesteuermarke als erfüllt.
Sie können Ihren Hund über die weiter oben angezeigten Online-Services oder auch persönlich durch Vorsprache oder schriftlich anmelden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden. Bei Vorlage einer digitalen Hundesteuermarke gilt die Pflicht zur Anbringung einer Hundesteuermarke als erfüllt.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 120,00 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 €
für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Für bestimmte Hunde und Situationen gibt es Steuerbefreiungen (bspw. Behindertenführ- und Assistenzhunde, Hunde aus in Deutschland ansässigen Tierheimen (befristet), Diensthunde) oder -ermäßigungen (bspw. Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde für therapeutische und besondere soziale Zwecke), die mit entsprechenden Nachweisen beantragt werden müssen.
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 120,00 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 180,00 €
für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Für bestimmte Hunde und Situationen gibt es Steuerbefreiungen (bspw. Behindertenführ- und Assistenzhunde, Hunde aus in Deutschland ansässigen Tierheimen (befristet), Diensthunde) oder -ermäßigungen (bspw. Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde für therapeutische und besondere soziale Zwecke), die mit entsprechenden Nachweisen beantragt werden müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Weitere Informationen
Hinweise für Taunusstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden