Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Hundesteuer - Hund anmelden
    Kurzinfo
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    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

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    • Jederzeit online

    Wie?

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Online-Service
      • Farbfoto des Hundes
      • Scan oder Bild des Impfpass des Hundes (alle Seiten)
      • Scan oder Bild des Kauf- bzw. Übergabevertrages
      • ggfs. Dokument zum Nachweis einer Steuerbefreiung oder -ermäßigung

    Kosten?

    Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.


    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

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    Online-Dienste

    Hund anmelden (Hundesteuer)

    ID: L100001_419686425

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Hundesteuermarke nach Verlust neu erhalten (Ersatzhundesteuermarke)

    ID: L100001_419686426

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    Technisch erstellt am 26.02.2025

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

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    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Steuerungsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7

    63110 Rodgau

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Steuerungsmanagement umfasst die Gebiete Steuern, Controlling, Beteiligungsmanagement, technisches Controlling, zentrale Förderstelle sowie die Kosten- und Leistungsrechnung. 

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Fachgebiet Steuern und Abgaben - Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Spenden
    • Fachgebiet KLR, Controlling (technisches Controlling) und Förderstelle sowie Fachgebiet Beteiligungen sind »interne« Dienstleistungen ohne Außenwirkung

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 28.04.2025

    Stichwörter

    Hund, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hundesteuer, Hundeanmeldung, kommunale Steuer, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde abmelden, Hund Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019