Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter / jede Hundehalterin ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen:
Halter / Halterin eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Jeder Hundehalter / jede Hundehalterin ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen:
Halter / Halterin eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Stadtsteueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Telefax: 06181 295-215
E-Mail: Steuern@Hanau.de
Formulare
Hundesteuer - Antrag auf Abmeldung eines Hundes
Hundesteuer - Antrag auf Anmeldung eines Hundes
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Hanau erhoben, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau beschlossen wurde.
Die Hundesteuer dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Hanau erhoben, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau beschlossen wurde.
Die Hundesteuer dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden
Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, ist dieser unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Stadt Hanau anzumelden, da die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats entsteht, in dem der Hund aufgenommen wurde.
Stammt dieser Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin, so beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, ist dieser unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Stadt Hanau anzumelden, da die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats entsteht, in dem der Hund aufgenommen wurde.
Stammt dieser Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin, so beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Steuer beträgt in Hanau jährlich:
- für den ersten Hund 80,00 €
- für den zweiten Hund 150,00 €
- für jeden weiteren Hund 200,00 €
für einen gefährlichen Hund gemäß Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen 500,00 €
Unter Umständen können Hunde von der Hundesteuer befreit oder die Hundesteuer ermäßigt werden. Mehr hierzu erfahren sie in der Satzung.
Die Steuer beträgt in Hanau jährlich:
- für den ersten Hund 80,00 €
- für den zweiten Hund 150,00 €
- für jeden weiteren Hund 200,00 €
für einen gefährlichen Hund gemäß Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen 500,00 €
Unter Umständen können Hunde von der Hundesteuer befreit oder die Hundesteuer ermäßigt werden. Mehr hierzu erfahren sie in der Satzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Hanau: Hundesteuer - Hund anmelden
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (z. B. Bewachung von abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Die Steuer für gefährliche Hunde kann lediglich durch das Ablegen eine Begleithundeprüfung ermäßigt werden. Eine Steuerermäßigung für Empfänger von Leistungen des Sozialgesetzbuches sieht die Stadt Hanau ebenfalls nicht vor.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (z. B. Bewachung von abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Die Steuer für gefährliche Hunde kann lediglich durch das Ablegen eine Begleithundeprüfung ermäßigt werden. Eine Steuerermäßigung für Empfänger von Leistungen des Sozialgesetzbuches sieht die Stadt Hanau ebenfalls nicht vor.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden