Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Online-Dienst
Anmeldung eines Hundes
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Kelsterbach - Team 6.1: Kämmerei & Steuerverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 44
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S8, S9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunde ohne Terminvergabe
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Sprechstunde mit Terminvergabe
Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
Do: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank
Stadt Kelsterbach - Team 2.5: Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechstunde ohne Terminvergabe
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Sprechstunde mit Terminvergabe
Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
Do: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 – 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank
Formulare
Hundesteuerabmeldung
Hundesteueranmeldung
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Kelsterbach: Hundesteuer
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Kelsterbach: Hundesteuer
Gemäß Satzung beträgt die Hundesteuer jährlich
für den ersten Hund 30,00 Euro
für den zweiten Hund 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund 90,00 Euro
Gemäß Satzung beträgt die Hundesteuer jährlich
für den ersten Hund 30,00 Euro
für den zweiten Hund 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund 90,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden