Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienst

    Anmeldung eines Hundes

    ID: L100001_379665706

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2022 (von: Laun, Lukas)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Krieger, Ramona)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kelsterbach - Team 6.1: Kämmerei & Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mörfelder Straße 33

    65451 Kelsterbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kolpingstraße
    Anzahl der Stellplätze: 44
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S8, S9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunde ohne Terminvergabe
    Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
    Di:  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    (Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

    Sprechstunde mit Terminvergabe
    Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
    Do: 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
    Jeden 1. Samstag im Monat  10:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Kelsterbach - Team 2.5: Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mörfelder Straße 33

    65451 Kelsterbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunde ohne Terminvergabe
    Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
    Di:  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    (Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

    Sprechstunde mit Terminvergabe
    Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
    Do: 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
    Jeden 1. Samstag im Monat  10:00 – 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Kelsterbach: Hundesteuer

    Gemäß Satzung beträgt die Hundesteuer jährlich

    für den ersten Hund          30,00  Euro
    für den zweiten Hund        60,00 Euro
    für jeden weiteren Hund   90,00 Euro

    Gemäß Satzung beträgt die Hundesteuer jährlich

    für den ersten Hund          30,00  Euro
    für den zweiten Hund        60,00 Euro
    für jeden weiteren Hund   90,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)