Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Büttelborn: Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn
- Anmeldung Hund (online)Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
- Anmeldung Hund (online)Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Online-Dienst
Anmeldung Hund (online)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - Finanzen - Fachdienst 21
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis : Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-31
Telefax: 06152 1788-92
E-Mail: finanzverwaltung@buettelborn.de
E-Mail: kasse@buettelborn.de
E-Mail: steueramt@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Astrid Anthes
Postanschrift
Mainzer Straße
64572 Büttelborn
Telefon Festnetz: 06152 1788-33
E-Mail: a.anthes@buettelborn.de
Fax: 06152 1788-91
Herr Jochen Stüber
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Fax: 06152 1788-91
Telefon Festnetz: 06152 1788-34
E-Mail: j.stueber@buettelborn.de
Formulare
Hundeanmeldung
SEPA Lastschrift Hunde
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Büttelborn: Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn
Hunde, die nachweislich aus Tierheimen, aus Einrichtungen von Tierschutz oder ähnlichen Vereinen dauerhaft von Hundehalterinnen oder Hundehaltern im eigenen Haushalt aufgenommen werden sind von der Hundesteuer befreit (für eine Befristung von drei Jahren). Bitte bringen Sie einen Nachweis mit.
Hunde, die nachweislich aus Tierheimen, aus Einrichtungen von Tierschutz oder ähnlichen Vereinen dauerhaft von Hundehalterinnen oder Hundehaltern im eigenen Haushalt aufgenommen werden sind von der Hundesteuer befreit (für eine Befristung von drei Jahren). Bitte bringen Sie einen Nachweis mit.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden