Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
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Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern
Beschreibung
Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine
offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre
Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die
entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
Vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de
Kommunale Steuern:
kassensteueramt@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Internet
Formulare
Hundesteueranmeldung
Hundesteuermarkenverlust
Online-Formular Anmeldung Hundesteuer
Weitere Informationen
Kämmerei, Kasse und Steuern
Beschreibung
Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine
offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre
Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die
entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
(Stadtverwaltung Offenbach)
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
Vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de
Kommunale Steuern:
kassensteueramt@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Kontaktperson
Herr Hmaidoush
Stichwörter
Stadtkasse, Steueramt, Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsstelle
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, kommunale Steuer, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Gemeindesteuern, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden